Freispruch

Soldat vor Tichy niedergestochen: Freispruch für Syrer (20)!

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Am Landesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen einen 20-jährigen Syrer fortgesetzt worden, dem im Zusammenhang mit einer Messerstecherei am Reumannplatz in Favoriten versuchter Mord vorgeworfen wird.

Der Vorfall soll sich in der Warteschlange beim Tichy am 17. März am Reumannplatz in Favoriten abgespielt haben. Der Rekrut, ein Tschetschene, war mit seiner Freundin auf ein Eis gegangen. Dabei bemerkte er einige Syrer, darunter der Angeklagte, die ein Mädchen belästigt und beschimpft haben.

Der 21-Jährige schritt heldenhaft ein und zeigte Zivilcourage. "Ich wollte dem Mädchen zu Hilfe kommen, da wurde ich selbst angegriffen", sagt das Opfer zu oe24. 

Der Fall wurde auch am zweiten Verhandlungstag wieder vor dem Landesgericht in Wien aufgerollt. Der Syrer, der sich am Mittwoch vor dem Landesgericht in Wien verantworten musste, wurde rechtskräftig des versuchten Mordes freigesprochen.

Die Geschworenen kamen einstimmig zur Ansicht, dass er entgegen der Anklage nicht der Mann war, der am 17. März 2024 auf einen Grundwehrdiener eingestochen und den 21-Jährigen schwer verletzt hatte. Der Syrer wurde lediglich der versuchten Körperverletzung und gefährlichen Drohung für schuldig befunden.
 Bei dem Vorfall soll ein Angreifer dem Helfer ins Gesicht geschlagen und ein Messer gezogen haben. Der Rekrut versuchte zu flüchten. Dann wurde er verfolgt und ihm im Schulterbereich eine 10 Zentimeter lange und am Oberschenkel eine 37 Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt.

Danach hätte der Angeklagte und die anderen Begleiter, die teilweise bisher nicht ausgeforscht werden konnten, das am Boden liegende Opfer noch mit Fußtritten und Schlägen bedacht.

Nicht sicher, wer zugestochen hatte

Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, taten sich allerdings Zweifel auf, ob das wirklich so abgelaufen war. Das Opfer war sich bei seiner neuerlichen Befragung nämlich nicht mehr sicher, ob der Angeklagte oder ein auf Antrag von Verteidiger Wolfgang Haas als Zeuge vernommener Bekannter des Angeklagten auf ihn eingestochen hatten. Die beiden in Frage kommenden Männer schauen sich recht ähnlich. Der Zeuge bestritt, mit den Stichverletzungen etwas zu tun gehabt zu haben. Er dürfte sich aber am Tatort befunden haben.

Passanten hatten den stark blutenden Grundwehrdiener versorgt, ehe sich eintreffende Rettungskräfte um den Schwerverletzten kümmerten. Vom Angreifer fehlte zu diesem Zeitpunkt jede Spur. Er hatte sich nach der Messerattacke schnellen Schrittes entfernt. Er konnte allerdings in weiterer Folge ausgeforscht und festgenommen werden. Der 21-Jährige ist dazu geständig, mit dem Opfer in eine Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein und diesen mit Pfefferspray besprüht zu haben. Die Stiche habe aber sein Bekannter geführt, bekräftigte er auch am zweiten Verhandlungstag.

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