Patientin Herzbeutel durchlöchert – verblutet
Wien: Nächster Pfusch-Arzt vor Gericht
16.12.2020Wieder starb eine Patientin durch einen Kunstfehler. Der Arzt wurde verurteilt.
Der durch einen Narkosearzt verursachte Tod einer Patientin in einer Babywunsch-Klinik in Baden ist juristisch noch nicht ausgestanden, da hat schon der nächste tödliche Ärztepfusch ein Gericht beschäftigt. In Wien musste sich ein Chirurg wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil ihm eine Patientin durch einen Fehler gestorben war. Der lang gediente Mediziner wurde (nicht rechtskräftig) zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Nach einem Zwerchfellbruch hatte der Chirurg der 58-Jährigen Magenteile in der Brusthöhle verlegt. Beim Fixieren eines Netzes am Bauchfell verwendete er einen Sicherheitsbügel, der für diesen Eingriff um 1,7 Millimeter zu lang war. Mit fatalen Folgen: Ein überstehender Haken perforierte den Herzbeutel der Patientin. Durch das winzige Loch drang Blut in die Herzkammer.
Am Morgen nach der OP erlitt die 58-Jährige einen Herzstillstand, in dessen Verlauf sie starb.
Ersatzweise 90 Tage Haft für Mediziner
Anders als beim Tod in der Babywunsch-Klinik wurde beim aktuellen Fall nur eine geringe Fahrlässigkeit des angeklagten Chirurgen festgestellt. Allerdings hätte er laut Gericht die Möglichkeit gehabt, sein unpassendes OP-Werkzeug durch geeignetes zu ersetzen. Der Mediziner selbst wies jegliche Schuld von sich. Für die Bereitstellung des OP-Bestecks sei er nicht zuständig gewesen, das um nur 1,7 Millimeter zu große Material sei ihm nicht aufgefallen. Ein Sachverständiger schloss zumindest grob fahrlässiges Verhalten aus.
Dennoch: Der Chirurg wurde zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro (ersatzweise 90 Tage Haft) verurteilt. Der nach wie vor im Dienst befindliche Mediziner bat sich Bedenkzeit aus, die Staatsanwaltschaft äußerte ich nicht.
Der Schuldspruch ermöglicht dem Witwer nun ein aussichtsreiches Zivilrechtsverfahren gegen den Arzt.