Wien

Oma niedergestochen - 16 Jahre Haft

08.07.2014


Obdachloser attackierte ohne ersichtlichen Grund ihm völlig fremde Pensionistin.

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© TZ ÖSTERREICH
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Ein 34 Jahre alter Mann, der am 13. Oktober 2013 in Wien-Ottakring einer ihm völlig fremden Pensionistin einen Meißel in den Rücken gestoßen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus.

Zusätzlich wurde der Angeklagte auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Victor Valent meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Bei der Strafbemessung waren das Tatsachengeständnis und der Umstand, dass es beim Versuch geblieben war, mildernd. Erschwerend wertete das Gericht , "dass gegen ein wehrloses Opfer in heimtückischer Weise vorgegangen wurde", wie Richter Ulrich Nachtlberger festhielt.

"Hass auf mein Leben"
"Ich hab' so einen Hass gehabt auf mein Leben, so wie es gelaufen ist": Mit diesen Worten hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme den Griff zu dem Werkzeug mit einer elf Zentimeter langen Klinge aus Metall zu erklären versucht. Er behauptete, er habe damit seinem Leben ein Ende setzen wollen. Weshalb er es stattdessen gegen eine ihm unbekannte Passantin richtete, die er nie zuvor in seinem Leben gesehen hatte, konnte der Mann nicht plausibel machen.

Die 73 Jahre alte Pensionistin wartete an einer Haltestelle auf der Wattgasse in Wien-Ottakring auf den Bus, als sie einen Stoß verspürte. "Auf einmal bin ich da gelegen", schilderte sie als Zeugin dem Gericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger). Sie habe zunächst gar nicht kapiert, was ihr widerfahren war, bis ihr ein Passant erklärte: "Sie haben was im Rücken stecken."

Opfer in Lebensgefahr
Die Pensionistin wurde umgehend ins Spital gebracht, wo der Meißel entfernt und die Patientin fünf Stunden operiert wurde. "Sie haben nicht gewusst, ob ich durchkomme", stellte die Frau fest. Hätte sie nicht drei Kleidungsschichten - darunter eine dicke, gefütterte Lederjacke - getragen, hätte sie kaum überlebt, vermutete die Zeugin.

Der Täter, dem die Anklage versuchten Mord anlastete, versicherte, er habe "niemanden töten wollen". Er konnte allerdings nicht plausibel machen, weshalb aus dem geplanten Suizid eine Attacke auf eine ihm völlig fremde Passatin wurde: "Ich kann es mir nicht erklären, weshalb ich derartig ausgezuckt bin." Er habe "Substanzen" genommen gehabt. Die drei Joints, die er an diesem Morgen konsumiert hatte, wären "die stärkste Mischung, die ich je geraucht habe" gewesen. Er vermute daher, dass es sich dabei nicht um Cannabis, sondern einen wesentlich härteren Wirkstoff gehandelt habe.

   Der Verteidiger bemerkte, sein Mandant, den er seit 20 Jahren aus gemeinsamen Schulzeiten kenne, habe infolge der unbekannten Substanz "die Kontrolle verloren" und sei "in einen die Trance vergleichbaren Zustand" geraten.

Bei dem Cannabis, das der 34-Jährige bei seiner Festnahme bei sich hatte, wurden laut einem chemischen Gutachten aber keine verdächtigen Bestandteile entdeckt. Es handelte sich um gewöhnliches "Gras".

"Bitte nehmt mich fest"
Der Angeklagte hatte im Mai 2013 seine Wohnung verloren und die Monate danach auf der Donauinsel bzw. bei Bekannten geschlafen. Seine Wertgegenstände deponierte er in einem Self Storage-Lager auf der Wattgasse, wo er sich ein kleines Abteil angemietet hatte. Fallweise nächtigte er dort auch. Dort sollen ihm immer wieder Sachen gestohlen worden sein. Wenige Minuten vor der Meißel-Attacke hatte er nach eigenen Angaben bemerkt, dass ihm sein Staatsbürgerschaftsnachweis abhandengekommen war.

Mit den Worten "Ich habe eine Frau niedergestochen, bitte nehmt mich fest" hatte er nach der Tat mit seinem Mobiltelefon die Polizei verständigt. Zusätzlich zu einer Verurteilung beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des an sich zurechnungsfähigen Mannes im Maßnahmevollzug. Laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer soll er an einer Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen, einer geringen Frustrationstoleranz und einer wiederkehrenden Neigung zu Gewalt leiden, die ihn derart gefährlich macht, dass dem Gutachter im Fall eines Schuldspruchs die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geboten scheint.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann ohne entsprechende therapeutische Begleitmaßnahmen neuerlich eine Straftat mit schweren Folgen begehen wird, bezifferte Dantendorfer mit 55 Prozent.
 

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