Neun Monate bedingte Haft wegen Verhetzung und versuchter Körperverletzung kassierte der 58-Jährige.
Ein 58-jähriger Wiener ist am Freitag am Landesgericht nach einer rassistischen Beleidigung eines Busfahrers wegen Verhetzung und versuchter Körperverletzung rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Möglicherweise kommt auf den bisher Unbescholtenen auch noch ein Schwurprozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einleitung eines Verfahrens nach dem Verbotsgesetz.
- Falschen Polizisten Schmuck im Wert von 2 Millionen übergeben
- Akademiker missbrauchte Mädchen (8) über WhatsApp
- Pole (37) raste unter Drogen in Pizzeria: Acht Verletzte!
Fest steht, dass der 58-Jährige am 6. Juli in einem Bus der Wiener Linien in Hernals verbal entgleiste. Er gab zunächst aufgrund der Fahrweise des Buslenkers Unmutsbekundungen von sich, ehe er sich über die Herkunft des aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Mannes ausließ. Er nannte diesen "Scheißausländer" und schrie laut Anklage weiters "Fahr heim, geh heim, wo du herkommst. Euch braucht da keiner". Schließlich pflanzte er sich sogar vor dem Chauffeur auf und versuchte, diesem während der Fahrt ins Gesicht zu schlagen. Der Fahrer konnte ausweichen, der Schlag streifte daher nur sein Gesicht.
Zeugin geschockt
"Ich war fassungslos. Ich bereue es, nicht eingegriffen zu haben. Ich war in Schockstarre", schilderte eine 64 Jahre alte Frau, die damals im Bus saß, als Zeugin ihre Wahrnehmungen. Der Betroffene selbst hätte Ruhe bewahrt und sich aufs Lenken des Fahrzeugs konzentriert. "Jedes Wort war schiach", sagte der Busfahrer in seiner Zeugenbefragung, "er hat mich sehr stark provoziert. Ich will den Grund wissen." "Der steht im Strafantrag. Ausländerfeindlichkeit", bemerkte daraufhin Richter Christian Gneist.
Der Angeklagte behauptete, die Angaben der Zeugen wären gelogen bzw. er könne sich aufgrund seines vorangegangenen Alkoholkonsums an nichts erinnern. Richter Gneist schenkte ihm keinen Glauben. Mit der über ihn verhängten Bewährungsstrafe war der anwaltlich nicht vertretene 58-Jährige dann überraschenderweise einverstanden.
"Heil Hitler" gerufen
Möglicherweise kommt auf den Mann allerdings noch ein Geschworenenverfahren zu. Wie der Busfahrer berichtete, soll der 58-Jährige am 26. November spät am Abend neuerlich bei ihm eingestiegen sein und sich abfällig geäußert haben. Vor dem Aussteigen habe er dann zwei Mal "Heil Hitler" ausgerufen, gab der Fahrer zu Protokoll.
Die Staatsanwältin reagierte auf diese Aussage umgehend und dehnte die Anklage formal in Richtung nationalsozialistischer Wiederbetätigung aus. Darüber wurde in der heutigen Verhandlung nicht entschieden - der Richter schied diesen Anklagepunkt aus, der Anklagebehörde bleibt somit die selbstständige Verfolgung dieses Delikts vorbehalten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ließ keinen Zweifel, dass sie weiter ermitteln wird.