Wirbel um Polizei-Einsatz

Wiener Rapper: Protestsong gegen Rassismus

16.10.2018

Eine Gruppe junger Musiker erhebt schwere Vorwürfe gegen die Wiener Polizei.

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Es sind schwere Vorwürfe, die der Wiener Rapper T-Ser erhebt. Der Musiker wurde von der Polizei aufgegriffen und wehrt sich nun auf Instagram. Er unterstellt der Polizei Rassismus und vermutet, dass er und andere nur deshalb überprüft wurden, weil sie schwarz sind.

Betroffener: "Polizistin hat mich nur ausgelacht"

„Es ist mir schon öfters passiert, dass ich kontrolliert und andere Personen vorbeigewunken wurden. Ich habe versucht, mit einer der Polizistinnen über die Probleme Schwarzer zu reden, aber sie hat mich nur ausgelacht“, sagt J. zu ÖSTERREICH. Die Künstler wollten den Park verlassen, weil sie sich von der Polizei nach Ende der Amtshandlung eingeschüchtert fühlten. Als die Beamten dann aber gingen, soll ihnen T-Ser „schämt euch“ nachgerufen haben. Minuten später sollen mehrere Streifen, zum Teil mit Sirene gekommen sein. Etwa acht Polizisten sollen die Männer umzingelt und gestoßen haben. „Halt die Goschn, du steigst jetzt ins Auto!“, soll ein Beamter zu J. gesagt haben. „Dabei haben wir uns nicht kontraproduktiv verhalten oder geschimpft. Ich habe sogar meine Mutter angerufen, damit sie meinen Pass vorbeibringt“, so J., der wegen Lärmerregung und Missachtung einer Wegweisung angezeigt wurde. Die Männer sind sich sicher: Es war Rassismus.

 

 

 

Auf Instagram postete T-Ser unter dem Hashtag #nichtmituns zwei Videos, die den Polizei-Einsatz zeigen. Dabei sieht man, wie der Rapper zusammen mit anderen Personen von der Polizei aufgegriffen wird und sich ausweisen muss. Die Polizei liefert sich dabei ein verbales Duell mit den angehaltenen Personen und greift eine der beteiligten Personen auch an.

 

Protestsong gegen Rassismus

Auf Instagram legte T-Ser nun nach und veröffentlichte einen Protestsong gegen Rassismus. „Ich hab diesen Song vor über einem Jahr aufgenommen und war mir bis heute nicht sicher, ob ich ihn noch droppen soll. Da es aber grade wieder so aktuell ist...“ schreibt T-Ser.

Polizei sagt: "Beamte 
wurden beschimpft"

Laut Polizeisprecherin Irina Steirer soll der 25-Jährige nach der Identitätsfeststellung mit seinen Armen vor dem Gesicht eines Beamten wild herumgefuchtelt haben, weshalb es zu einer Anzeige wegen aggressiven ­Verhaltens kam. Die Polizei hatte vor, nach der ersten Amtshandlung ihre Schwerpunktaktion weiterzuführen. Doch T-Ser soll laut Polizei den Beamten „fickt euch“ und „Nazis“ nachgerufen haben, weshalb Verstärkung angefordert wurde. Aus diesem Grund soll noch eine Anzeige wegen Anstandsverletzung gegen T-Ser zustande gekommen sein.

Larissa Eckhardt

 

 

"Wir werden die Anzeigen nicht akzeptieren, haben nichts getan" 

© TZOe

ÖSTERREICH: Wie wird es jetzt weitergehen?

T-Ser: Wir wollen unter dem Hashtag #nichtmituns eine Bewegung starten, um ab sofort mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

ÖSTERREICH: Werdet ihr die Anzeigen akzeptieren?

T-Ser: Nein, weil wir nichts getan haben. Wir werden das aber noch mit einem Anwalt klären.

ÖSTERREICH: Über 200.000 Views in 12 Stunden in den sozialen Netzwerken Facebook und Instargram. Hättet Ihr mit dieser Aufmerksamkeit gerechnet?

T-Ser: Eigentlich nicht. Wir dachten, dass es für die Leute mittlerweile schon normal ist, wenn so was passiert. Umso mehr freut es uns, wenn andere Menschen davon auch geschockt sind. Das zeigt, dass es auch für sie wirklich nicht normal ist. 

"Für Österreicher besteht keine Pflicht, Ausweise mitzuführen"

© Eckhardt
Anwalt Andreas Strobl.

Ausweispflicht. ÖSTERREICH fragte bei Top-Strafverteidiger Andreas Strobl nach, wie es rechtlich mit der Ausweispflicht aussieht. Der Anwalt dazu: „Für Österreicher besteht keinerlei Pflicht, Ausweise mitzuführen. Bei Verdachtslagen ist eine Identitätsfeststellung aber zulässig. Wenn man keine Dokumente mit sich führt, ist die Mitwirkung an der Identitätsfeststellung allerdings Pflicht.“

Gesetz. Im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der Rechtsgrundlage der Polizei, steht in puncto Identitätsfestellung in §35 Absatz 2 b:
„Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt, wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen.“

 

(lae)
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