Illegales Rennen am Ring
Wienerin getötet: Ruf nach Mordanklage für gewissenlose Totraser
13.09.2022Momentan drohen dem Syrer wie auch dem zweiten Raser maximal drei Jahre Haft.
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So viel ist derzeit über die tragischen Ereignisse Sonntagabend an der Kreuzung des Schottenrings mit der Wipplingerstraße, unmittelbar bei der Landespolizeidirektion, bekannt:
Um 19.45 Uhr sorgten zwei Straßenboliden (ein noch nicht näher identifizierter BMW und ein Mercedes CLA 250e) beim Schottentor für Aufregung: Die beiden jungen Männer hinter den Lenkrädern hatten sich wohl kurzfristig zu einem Rennen verabredet.
Beide ließen die Motoren auf heulen, sodass der Beifahrer eines nachfolgenden Autos das Handy zückte und das folgende Todesrennen wohl schon in einer bösen Vorahnung filmte: Mit irrer Geschwindigkeit rasten die beiden abendlichen "Rennfahrer" in Richtung Börse bzw. Ringturm -und schon nach wenigen hundert Metern kam es an der Kreuzung mit der Wipplingerstraße zur Katastrophe.
»Rennfahrer« donnerte genau in Fahrertür
Tragödie. Eine 48-jährige Wienerin wollte von der Wipplingerstraße bei Grün den Ring überqueren, als der 26-jährige Syrer, der Rot hatte, mit voller Geschwindigkeit genau in die Fahrertür des BMW-3er-Kombis der Mutter eines Teenagers krachte. Die Frau wurde in ihrem stark beschädigten Pkw eingeklemmt. Die Einsatzkräfte öffneten das Fahrzeug mit hydraulischem Gerät und übergaben die Frau an die Rettung. Nach der notfallmedizinischen Versorgung wurde sie in den Schockraum eines Spitals gebracht, wo sie ihren schweren Verletzungen erlag.
Der durch seinen aufgeplatzten Airbag leicht verletzte Syrer wurde in Haft genommen, der zweite Raser ist noch flüchtig. Das Video des Zeugen wird ausgewertet.
Ruf nach Mordanklage für gewissenlose Totraser
Festgenommen wurde der Syrer vorerst nur aus einem Grund: Er ist in Belgien gemeldet (und hat auch einen belgischen Führerschein). Weil der 26-Jährige keinen ordentlichen Wohnsitz bei uns hat und also Fluchtgefahr besteht, könnte er sogar in U-Haft wandern, obwohl derzeit nur wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr ermittelt wird. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft. Möglicherweise orientiert sich die Justiz aber an einem ähnlichen Fall in Deutschland 2017 am Kurfürstendamm in Berlin, wo ein Unbeteiligter in seinem Jeep starb, als sich zwei Raser ein illegales Straßenrennen lieferten. Der Haupttäter bekam wegen Mordes -unter der Prämisse, dass Raser den Tod anderer billigend in Kauf nehmen -lebenslang. Der Zweite, der (knapp) nicht in den Jeep gecrasht war, fasste nach einer langen Diskussion 13 Jahre wegen versuchten Mordes aus.