Wien

Zwei Jahre Haft für U-Bahn-Schläger

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Der 17-Jährige hatte einen Kontrahenten auf die U-Bahn-Gleise gestoßen.

Zu zwei Jahren unbedingter Haft ist am Montag im Wiener Straflandesgericht ein 17-Jähriger verurteilt worden, der am 6. September 2014 einen 20-Jährigen in der U-Bahn-Station Michelbeuern auf die Geleise gestoßen hatte. Darüber hinaus wurde der Angeklagte wegen eines bewaffneten Raubüberfalls schuldig gesprochen. Das Urteil wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes ist rechtskräftig.

Der gefährliche Vorfall in der U-Bahn-Station trug sich in den frühen Morgenstunden zu. Sowohl der Täter als auch sein späteres Opfer hatten die Nacht mit Freunden in verschiedenen Clubs verbracht. Am Nachhauseweg begegneten sich die zwei Gruppen beim Einsteigen in der Station Nußdorfer Straße. Es kam zu ersten Stänkereien.

Pöbelei
In der Garnitur stellten sich der 17-Jährige und zwei seiner Begleiter zu den etwas älteren Burschen und pöbelten diese weiter an. Es setzte Tätlichkeiten, einer der Studenten erhielt einen Faustschlag, was eine Platzwunde an der Stirn zur Folge hatte. Dessen Gruppe beschloss daher, an der nächsten Station auszusteigen, um weiterem Konfliktpotenzial aus dem Weg zu gehen.

Die anderen Jugendlichen machten ihnen insofern eine Strich durch die Rechnung, als auch sie die U-Bahn verließen. Der blutende Student kassierte einen weiteren Faustschlag, diesmal in den Rücken. Ein Mädchen wurde angespuckt und ebenfalls geschlagen. Schließlich kreisten drei Jugendliche den letzten noch in ihrer Nähe befindlichen Burschen der gegnerischen Gruppe ein. Der 17-Jährige nahm plötzlich Anlauf und beförderte den 20-Jährigen mit einem wuchtigen Stoß auf die gegenüber liegenden Geleise.

Bewusstlos
"Ich weiß nur mehr, wie ich unten gelegen bin", berichtete der 20-Jährige dem Gericht. Er habe kurz das Bewusstsein verloren, sei auch unter Schock gestanden. Mithilfe eines beherzten Freundes, der sich auf die Geleise wagte und ihm zu Hilfe kam, obwohl die Anzeigentafel das Eintreffen der nächsten Garnitur in der kommenden Minute signalisierte, sei er noch relativ glimpflich davon gekommen. Er erlitt eine Luxation des linken Ellbogens sowie einen Muskelriss und einen Kapseleinriss im Bereich der Schulter.

Das Gericht bescheinigte dem 17-Jährigen, der bereits eine Vorstrafe aufwies, eine "ganz massive Gewaltbereitschaft", wie der Vorsitzende Daniel Rechenmacher formulierte. Rund fünf Wochen nach dem Vorfall in der U-Bahn-Station hatte der groß gewachsene und kräftige Jugendliche, dessen Äußeres auf regelmäßigen Fitnessstudio-Besuch schließen lässt, zwei ihm körperlich deutlich unterlegene 16-Jährige überfallen, die er vom Sehen kannte. Er war am 14. Oktober mit zwei Freunden in einem Auto unterwegs, als er die Bekannten zufällig auf der Straße erblickte. Man hielt an, der 17-Jährige stieg aus und zwang die Jüngeren, sich zu ihm ins Auto zu begeben, indem er ihnen eine Gaspistole zeigte, die er im Hosenbund stecken hatte.

Man fuhr zur nächsten Bank. Der Versuch, mit der Bankomatkarte eines der beiden 16-Jährigen zu Bargeld zu kommen, scheiterte aber, weil die Karte defekt war. Also mussten sich die 16-Jährigen auf die Gehsteigkante setzen. Der 17-Jährige drückte dem kleineren der beiden die Waffe an die Stirn und bemerkte zu dessen Freund: "Willst du wirklich, dass ich ihn abknalle?" Darauf hin leerten die naturgemäß eingeschüchterten Burschen ihre Taschen und übergaben dem bewaffneten Räuber ein iPhone 5 sowie ein Tablet.

"Es waren eh keine Kugeln drin", wiegelte der 17-Jährige vor Gericht ab. Außerdem habe er "geglaubt, dass die eigentlich mehr Angst haben", gab er zu Protokoll.

Ein gleichaltriger Freund, der ihm bei dem Raub zur Seite gestanden war, erhielt acht Monate, davon zwei unbedingt. Der 18 Jahre alte Fahrer des Pkw fasste als Beitragstäter ein Jahr auf Bewährung aus. Auch diese Entscheidungen sind rechtskräftig.
 

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