Die Bundesdisziplinarbehörde hat die Suspendierung eines Polizisten und einer Polizistin in Wien bestätigt.
Den beiden Polizisten, einem Mann und einer Frau, wird vorgeworfen, über Chats nationalsozialistische und antisemititische Inhalte verbreitet zu haben. Nun hat auch die Bundesdisziplinarbehörde die Suspendierung der beiden Beamten bestätigt.
"Der Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens bleibt nun abzuwarten. Das Disziplinarverfahren ist bis dahin hintangestellt", hieß es am Dienstag aus der Landespolizeidirektion (LPD) Wien.
Im vergangenen September hatte das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Burgenland im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt bei Ermittlungen im Zuge einer Auswertung eines sichergestellten Handys einer Zivilperson Texte und Bilder nationalsozialistischen, hetzerischen und antisemitischen Inhalts entdeckt, so die Vorgeschichte des Falls.
Diese waren teilweise weitergeleitet, aber auch empfangen worden. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ordnete daraufhin bezüglich der mit den Chatnachrichten in Verbindung stehenden Kontakte die Sicherstellung und Auswertung des Handys einer involvierten Mitarbeiterin der LPD Wien an, so eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Wien.
Zwei Exekutivbeamte seit Wochen freigestellt
Das Ergebnis führte am 20. Oktober zur vorläufigen Suspendierung der Polizistin. Die Bundesdisziplinarbehörde hatte dann einen Monat Zeit für eine Bestätigung oder Einstellung.
Bei den Ermittlungen stieß man auf einen weiteren LPD-Wien-Angehörigen. Auch der Polizist wurde vorläufig suspendiert. Gegen beide Exekutivbedienstete wurden eine Disziplinaranzeige sowie eine Anzeige gemäß Paragraf 3g Verbotsgesetz erstattet. Die Landespolizeidirektion Wien bestätigte dann die vorläufige Suspendierung von zwei Exekutivbediensteten, und nunmehr auch die Bundesdisziplinarbehörde in beiden Fällen.