Opfer erst 12

Mädchen-Peiniger vor Gericht: Freispruch für Syrer!

05.12.2024

Nach dem Prozess gegen einen 17-jährigen Syrer, der in derselben schändlichen Teenie-Causa angeklagt ist - seine Verhandlung wurde vertagt -, musste sich am Donnerstag ein 16-jähriger Landsmann von ihm vor Gericht verantworten. Der wurde überhaupt zur Gänze freigesprochen.

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Wien. Wieder mit etwas Verspätung begann der Prozess gegen einen 16-jährigen Syrer, der wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung jener 12-Jährigen angeklagt ist, die von einer ganzen Jugendbande in Favoriten missbraucht worden sein soll. Schuld daran war diesmal aber nicht, dass der Bursche zu spät kam und in der Sicherheitsschleuse hängen blieb, sondern dass sich ein Schöffe verspätete.

Opfer vor Gericht erneut erniedrigt

Punkt 10 Minuten nach 9 ging es dann im Saal 101 des Straflandesgerichts los. Und der junge Angeklagte ließ von Anfang an wissen, dass er absolut unschuldig sei und alle seine Verwechslung sei - wobei der arabischstämmige Poly-Schüler gleich mal dem Opfer die Schuld dafür in die Schuhe schiebt: Sie müsse ihn verwechselt haben "bei all den Burschen mit denen sie . . ."

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Das nicht ausgesprochene Wort "freiwillig" deutet dann der Anwalt des Syrers, Andreas Reichenbach, an. Der sucht die Schuld wiederum bei den Medien, die eine "unglaubliche Vorverurteilung" fabriziert hätten, wobei nichts darauf hindeuten würde, dass sie das alles "unter Zwang gemacht habe". . Die Missbrauchsvorwürfe seien "teilweise an den Haaren herbeigezogen", hielt Reichenbach fest. Das Mädchen hätte mit rund 30 Burschen sexuelle Kontakte gehabt. Erst als ihr damaliger Freund davon und vom Umstand, dass davon teilweise Videomaterial existierte, erfuhr, sei Anzeige gegen einen Teil der Jugendlichen erstattet worden. "Sie hat aus Scham gesagt, es war doch nicht freiwillig", führte Reichenbach aus. 

Wohlgemerkt: Die Mutter des Mädchens saß dabei im Verhandlungssaal und musste der erneuten Erniedrigung ihres Kindes fassungslos zuhören.

Erpressung - "Anderer hat mein Profilbild verwendet"

Die Staatsanwaltschaft bleibt aber dabei: Der angeklagte 16-Jährige habe die 12-Jährige zwischen Jänner und Februar 2023, nachdem er sie im Motorik-Park im Sonnwendviertel kennengelernt habe in ein Parkhaus gelockt und sie dort unter psychischem und körperlichem Zwang - sie hatte "Nein" gesagt - zu Analverkehr gezwungen. Im April dann verlangte er per Snapchat Oralverkehr, sonst würde er ein Video, das sie und andere Jugendliche bei sexuellen Handlungen zeigt, viral gehen lassen. Auch hier leugnet der Syrer hartnäckig und spricht davon, dass ein gewisser Hassan sein Profilbild verwendet habe.

Die Ankläger kontern technisch-trocken: Die Auswertung seines Handys würde zeigen, dass "auf seinem Mobiltelefon die gespeicherten Zugangsdaten zu dem entsprechenden Social-Media-Account in der Keychain gefunden werden konnten. Daraus ergibt sich eindeutig, dass der Angeklagte selbst und nicht 'Hassan' der Inhaber des Accounts war. Die Angaben des Beschuldigten sind daher als unglaubwürdige Schutzbehauptung zu werten."

Unfassbar - Sex mit 12-Jähriger für Schöffen und Richterin "einvernehmlich"

Das sicher noch  diskutierbare Urteil fiel dann relativ schnell: Der 16-Jährige wurde nicht rechtskräftig in allen Punkten freigesprochen. Begründung:  „Der Tatbestand ist einfach nicht erfüllt. Es war nie die Rede von Gewalt.“ Belegt sei das durch Chat-Nachrichten – „Haha, war eh nur Spaß“, schrieb er der kampfsportbegeisterte Lockenkopf etwa am Ende eines Chats der mittlerweile 13-Jährigen, wonach er das Video löschen werde, "wenn du mir bläst". Bzw. hatte der Verteidiger eine Instagram-Unterhaltung vorgelegt, die seinen Mandanten angeblich entlastete. Am 19. Mai 2023 hatte der Bursch dem Mädchen eine Nachricht geschrieben, wonach "jeder sagt, dass du sagst, dass..." er sinngemäß mit ihr Sex gehabt habe. Darauf erhielt er folgende Antwort: "Ich hab nicht. Wer sagt. Na."

Schock für Opfer und ihre Familie

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Insgesamt kam der Schöffensenat nach dem Beweisverfahren zu dem Schluss, dass es zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen Anfang 2023 zwar zu Sex gekommen war. Dieser sei aber "völlig einvernehmlich" gewesen, stellte die vorsitzende Richterin fest. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei "nicht erkennbar" gewesen, dass das Mädchen - das sich laut eigenen Angaben gegenüber der Polizei zum Tatzeitpunkt als 13-Jährige ausgegeben habe - damit nicht einverstanden war.

In Tränen aufgelöst  lief die Mutter nach der Verkündung des Skandalfreispruchs aus dem Verhandlungssaal. Opfervertreter Sascha Flatz: „Die ganze Familie ist sehr erschüttert über die Entscheidung."  Der Vater war bei der Tochter, der es zur Zeit sehr schlecht gehen soll, daheim geblieben.

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