Urteil
Wiener Star-Anwalt freigesprochen
26.05.2010
Tomanek war wegen Anstiftung zur Brandstiftung sowie Versicherungsbetrug angeklagt.
Der Prozess gegen den Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek ist am Mittwochnachmittag im Grazer Straflandesgericht mit einem Freispruch für den Anwalt und seine Ehefrau zu Ende gegangen. Dem Juristen wurde vorgeworfen, einen Brand in seiner Wohnung in Auftrag gegeben zu haben, um die Versicherungssumme zu kassieren. Ein ehemaliger Mitarbeiter wurde nun für schuldig befunden, das Feuer als eine Art "Racheakt" in Auftrag gegeben zu haben.
Keine Geldnöte
Der Anwalt betonte, er habe sich nie in
Geldnöten befunden. Seine Ehefrau war vor Gericht stets teuer und äußerst
figurbetont gekleidet, lieferte sich aber mit der verblüfft-schockierten
Staatsanwältin mehrere laute Wortgefechte, bei denen sie wenig von nobler
Zurückhaltung zeigte. Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, hatte
sie mit dem ehemaligen Mitarbeiter ihres Mannes sehr engen Kontakt.
Daraufhin soll auch das Verhältnis zwischen dem Anwalt und seinem "Chauffeur
und Hundesitter" merklich abgekühlt sein. Der Ex-Mitarbeiter schwieg
jedenfalls konsequent vor Gericht, bekannte sich aber am zweiten
Verhandlungstag der Brandstiftung für schuldig.
Eifersucht
Sein Motiv, den Wohnungsbrand anzustiften, sei
Eifersucht gewesen, so Verteidiger Rudolf Mayer über den Ex-Mitarbeiter von
Tomanek. Für eine Schuld des Anwalts und seiner Frau gebe es "nicht den
geringsten Beweis", meinte Verteidiger Gerald Ruhri. Und Anwalt Manfred
Ainedter betonte, die Reputation seines Mandanten Werner Tomanek stehe auf
dem Spiel. Es sei überhaupt "kühn, auf diese Beweise eine Anklage zu
gründen".
Keine Feuersbrunst möglich
Der Brandsachverständige erklärte
am letzten Verhandlungstag überraschend, es habe nie die Gefahr einer
Feuersbrunst bestanden, also wurde der Anklage wegen Brandstiftung der Boden
entzogen. Werner Tomanek und seine Frau wurden freigesprochen, der
Ex-Mitarbeiter wegen Anstiftung zur schweren Sachbeschädigung zu vier Jahren
Haft verurteilt. Der eigentliche Brandleger wurde zu acht Jahren Haft
verurteilt, wobei darin auch die Strafe für einen schweren Raub enthalten
ist. Sein Raubkomplize, der mit dem Brand nichts zu tun hatte, bekam eine
Gefängnisstrafe von sechs Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.