Der 29-Jährigen wurde angeraten ihren Peiniger zu heiraten. Jetzt Prozess.
Eine 29 Jahre alte Wienerin hat nach einer Vergewaltigungs-Anzeige in Dubai
ihren Pass abgeben müssen. Die Frau soll Anfang Dezember von einem aus dem Jemen stammenden Mann vergewaltigt worden sein. Laut "Gulf News" streitet der mutmaßliche Täter dies ab. "Frühestens Ende Februar wird es eine Gerichtsentscheidung erster Instanz geben", sagte Außenamtssprecher Martin Weiss der APA.
Laut dem Sprecher soll sich die Tat in der Nacht auf den 1. Dezember ereignet haben. "Was genau in der Nacht passiert ist, ist Gegenstand der Untersuchungen", so Weiss. Jedenfalls sei man mit der Wienerin in Kontakt und unterstützte sie "so gut es möglich ist". "Sie war in Kontakt mit dem österreichischen Vertrauensanwalt und wird anwaltlich vertreten", sagte Weiss.
"Sie darf nicht ausreisen"
Bis zum Ende des Verfahrens müsse sich die Wienerin in Dubai aufhalten, ihren Reisepass musste sie bei den Behörden hinterlegen. "Sie darf nicht ausreisen." Sollte das Gericht entscheiden, dass die Frau vergewaltigt worden war, trifft eine Strafe "nur den Täter". Laut "Gulf News" wird der Frau vorgeworfen, sie habe mit dem Jemeniten einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr gehabt. Dafür droht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Jahr Haft. "Wenn eine Vergewaltigung nicht beweisbar ist", dann könne es sein, dass die Frau wegen außerehelichen Geschlechtsverkehr angeklagt wird, so der Sprecher. Dem Bericht zufolge wurde der Frau geraten, den mutmaßlichen Täter zu heiraten.
Eheschließung wäre "für beide Partner strafmildernd"
Weiss verweis darauf, dass bei einvernehmlichen außerehelichen Sex in den Emiraten "angeraten wird eine Ehe zu schließen". Das würde "für beide Partner strafmildernd" wirken.
Erst im Vorjahr sorgte ein ähnlicher Fall einer Norwegerin
für aufsehen. Die Frau war nach der Anzeige ihrer eigenen Vergewaltigung zu 16 Monate Haft verurteilt worden. Das löste weltweit Empörung aus. Die Frau wurde schließlich "begnadigt", bekam ihren Pass zurück und konnte ausreisen. Auch der mutmaßliche Täter - ein Kollege der Norwegerin - kam frei.
Das ist in Dubai & Co verboten
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Alkohol
Für islamische Einwohner der Emirate ist Alkohol verboten. Nicht-Muslime müssen um eine Alkohol-Lizenz ansuchen und können nur zu Hause oder in ebenfalls lizenzpflichtigen Lokalen trinken. Das gilt auch für westliche Touristen, wird aber im Regelfall selten kontrolliert. Im Emirat Sharjah wird das Verbot besonders streng gehandhabt, Alkohol wird in keinem Hotel angeboten. Auch ist es in den VAE verboten, in der Öffentlichkeit betrunken zu sein, warnt das britische Außenministerium. Wird man erwischt, drohten Strafen bis zu 400 Euro oder ein bis sechs Monate Gefängnis. Da Alkoholkontrollen am Steuer selten sind, glauben viele Fahrer, dass betrunken Autofahren legal ist - tatsächlich droht hartes Durchgreifen. Lokalen Medienberichten zufolge steuern Trickbetrüger in Dubai ihre Fahrzeuge darum gerne in Autos von alkoholisierten westlichen Besuchern, um Schweigegeld zu erpressen.
Außerehelicher Sex
Moralvorstellungen in Dubai sind sehr strikt. Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist verboten, selbst Küsse in der Öffentlichkeit können zu Verhaftungen führen, besonders während der muslimischen Fastenzeit Ramadan, warnt das Reisemagazin Time-Out. Wird ein Fall von Sex zwischen Nicht-Ehepartnern, etwa eine gemeinsame Nacht in einem Hotelzimmer, angezeigt, kann es zu Haftstrafen oder Ausweisung aus den Emiraten kommen. Das Zusammenleben von nicht verheirateten Paaren ist illegal. Einer Norwegerin, die ihre eigenen Vergewaltigung zur Anzeige brachte, wurde etwa im Vorjahr zu 16 Monate Haft verurteilt. Auf westlichen Druck und nach Medienberichten wurde sie freigelassen und durfte ausreisen.
Homosexualität
Homosexuelle Beziehungen sind gänzlich verboten. Eine "Aktive" Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE laut dem deutschen Auswärtigem Amt nicht statt. Die Behörde verweist aber darauf, dass nicht-eheliche Schwangerschaften bei Bekanntwerden, beispielsweise nach einem Arztbesuch, oder einer Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.
Drogen
Gegen den Schmuggel und Handel illegaler Substanzen wie Cannabis und Kokain wird in den Emiraten hart vorgegangen - bis hin zur Todesstrafe. Auch der Besitz kleiner Mengen Suchtgift und selbst ein positiver Drogentest können in einer Haftstrafe von mindestens vier Jahren resultieren, warnt die britische Regierung. Jedes Jahr würden nicht nur Urlauber, sondern auch Durchreisende auf dem Weg zu anderen Destinationen im Transitbereich des Dubaier Flughafens verhaftet. Laut dem österreichischen Außenministerium wird auch der Eigenkonsum mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Ebenso kann der Nachweis einer Konsumation, die noch vor der Einreise stattgefunden hat, etwa mittels Urin- oder Blutprobe, schwere strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Schweinefleisch
Das nach muslimischen Speiseregeln verpönte Schweinefleisch darf nicht nach Dubai importiert werden. In Supermärkten ist es nicht zu finden, in einigen Lokalen laut Reiseführern aber sehr wohl - ein Phänomen, das offenbar auf einen gesetzlichen Graubereich zurückzuführen ist. Im Vorjahr kündigten die Behörden ein hartes Vorgehen und Strafen von bis zu 4.000 Euro gegen Restaurants an, die nicht ordnungsgemäß die islamkonforme Speisezubereitung ("halal") in der Küche von der Verarbeitung von Schweinefleisch trennen.
Fotografieren
Ärger kann man in den Emiraten auch durch ein am falschen Ort geschossenes Foto bekommen. Das Ablichten bestimmter Regierungsgebäude und Militäreinrichtungen ist nicht erlaubt. Auch darf kein Foto ohne Einwilligung der Abgebildeten entstehen: So wurden bereits Männer verhaftet, die Frauen am Strand fotografierten, heißt es in Reiseinformationen aus London. Die britische Regierung warnt Touristen auch, dass traditionell angelsächsische Hobbys wie Vogelbeobachtung per Fernglas missverstanden werden könnten. Streng verboten ist überdies das Einführen von pornografischen Bildern und Videos, heißt es in Informationen des österreichischen Außenministeriums.