Die Flüchtlinge meldeten sich zwar freiwillig, aber eine Verordnung ließ dies nicht zu.
In Braunau geht es wieder rund. Nachdem ein Hitler-Double für reichlich Aufregung sorgte, rückt jetzt eine Regelung rund um Schülerlotsen ins Licht der Kritik. Einige Asylwerber meldeten sich freiwillig für den Dienst als Schülerlotse. Sie verfügen über die nötigen Deutschkenntnisse und sind motiviert. Rebekka Reichinger von der Gemeinde Munderfing freute sich über die Freiwiliigen, weil sie weiß, wie schwer es ist Schülerlotsen zu finden. Deshalb forderte sie auch gleich die nötigen Papiere und Ausweise aus der Bezirkshauptmannschaft Braunau an. Diese machten dem Plan allerdings einen Strich durch die Rechnung. Sie verlangten den Führerschein der Asylwerber. Nur hatten diese keinen. „Kein Dokument, das man als erstes auf der Flucht mitnimmt", erklärt Reichinger gegenüber den „Oberösterreichischen Nachrichten“.
Die Behörde erklärt, dass man grundsätzlich nichts gegen einen Asylwerber im Schülerlotsendienst habe, aber die Gesetze eben einen Führerscheinnachweis der Klasse B fordern. Allerdings ist es in anderen Bezirken, wie im Flachgau, möglich, dass Asylwerber als Lotsen agieren.
Hier erklärt der zuständige Grüne Integrations-Landesrat Rudi Anschober, dass es einen Unterschied zwischen Schülerlotsen und Schulwegpolizisten gebe. Letzterer müsse einen Führerschein der Klasse B nachweisen können und über 18 Jahre alt sein. Schülerlotsen brauchen so etwas nicht. Sie dürfen aber auch kein Auto anhalten. Zudem sind Schülerlotsen tatsächlich Schüler, die als Aufsichtsperson agieren. Volljährige können daher keinen Lotsen sein. "Wir haben gerade einen Arbeitsprozess mit dem zuständigen Verkehrsressort eingeleitet, damit es eine positive einheitliche Regelung für ganz Oberösterreich gibt. Asylwerber können als Lotsen einen guten Beitrag in der Gemeinde leisten, das sollte man nicht behindern, sondern unter klaren Rahmenbedingungen unterstützen", sagt Anschober in den „OÖN“.