Antrag gestellt

Wird Klimts "Beethovenfries" restituiert?

16.10.2013

Ist Klimt-Fries ein Raubgut? Sammlerfamilie Lederer legt neue Rechtsgutachten vor.

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© APA/Schlager
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Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben am Dienstag beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des berühmten "Beethovenfries" von Gustav Klimt eingebracht.

Der Wandfries, ein Hauptwerk des Wiener Jugendstil, das 1902 in der Secession erstmals gezeigt wurde und dort nach einer wechselvollen Aufbewahrungsgeschichte heute in einem eigens dafür geschaffenen Raum zu sehen ist, war 1973 von der Republik Österreich erworben worden.

Laut zwei unabhängigen Rechtsgutachten lägen nach einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 "nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Beethovenfries zurückzugeben", so Anwalt Weber.

Der Großindustrielle August Lederer und seine Frau Serena - von Josef Hoffmann als "bestangezogene Dame Wiens" gerühmt - haben sich vor allem durch ihre Förderung von Gustav Klimt einen Platz in der Kunstgeschichte gesichert: Als größte Privatsammlung Klimts verfügte sie unter anderem über die skandalumwobenen Deckengemälde für den Festsaal der Wiener Uni, "Medizin" und "Jurisprudenz", über die Gemälde "Goldener Apfelbaum", "Danae", "Garten mit Malven und Hühnern", "Malchesine" oder Serena Lederers eigenes Porträt, außerdem rund 200 Zeichnungen aus dem Nachlass Klimts - und schließlich den monumentalen "Beethovenfries".

Im Zuge der üblichen Kunstrückgabepraxis nach dem Krieg, einzelne Werke im Gegenzug für Ausfuhrgenehmigungen für andere Werke als Schenkungen abzupressen, erhielten zahlreiche österreichische Museen großzügige Widmungen aus der Sammlung, darunter Werke von Bellini, Schiele oder von Schwind, die nach Inkrafttreten des Kunstrückgabegesetztes im Jahr 1999 an die Erben restituiert wurden. Für Klimts "Beethovenfries" erhielt Lederer keine Ausfuhrgenehmigung. 1973 verkaufte er es der Republik Österreich schließlich für 15 Millionen Schilling.

Weitere Erben betreiben Restitution
Nicht nur die in der Schweiz ansässigen Erben der Familie Lederer, sondern auch die weiteren Erben der Familie betreiben die Restitution des "Beethovenfries" von Gustav Klimt. Wie der Wiener Anwalt Alfred Noll heute in einer Aussendung erklärte, vertrete er die Mehrheit der Erben - und werde seinen Antrag, zu dem unter anderem ein Gutachten der Provenienzforscherin Sophie Lillie vorliege, ebenfalls noch im Herbst mit dem neu zu ernennenden zuständigen Minister besprechen.

Noll bedauerte, "dass die Auseinandersetzung über die Zukunft des Beethovenfries in der Öffentlichkeit ausgetragen" werde. Die Causa erfordere eine "sachliche Prüfung aller Fakten".

Die Nachkommen der Wiener Industriellen- und Sammlerfamilie Lederer leben heute über mehrere Länder verteilt. Über die Ansprüche an dem Erbe herrsche allerdings keine Uneinigkeit, hieß es auf Nachfrage.

Secession geht von Rechtmäßigkeit des Erwerbs aus
In der Secession selbst sieht man zum heutigen Tag offenbar keinen Grund zur Restitution: Der "Beethovenfries" befindet sich seit 1985 in der Secession, "an jenem Ort, für den er ursprünglich geschaffen wurde. Er steht im Eigentum der Republik Österreich und die Secession geht davon aus, dass diese es rechtmäßig erworben hat", heißt es in einem der APA übermittelten Statement. Weiters verweist man darauf, dass das Werk nach dem Ankauf durch die Republik Österreich "restauriert und unter Obhut des Bundesdenkmalamtes 1985 in der Secession dauerhaft installiert" wurde. Der im Souterrain eigens eingerichtete Raum erfülle "die klimatischen und konservatorischen Bedingungen für seine permanente Präsentation im historischen Kontext".

Der Secession ist mit dem "Beethovenfries" jedenfalls ein Publikumsmagnet garantiert, was sich zuletzt im "Klimtjahr" 2012 zeigte. So verzeichnete das Haus 2012 ein Besucherplus von 43 Prozent (2011: 99.641 Besucher, 2012: 142.721 Besucher). Besucher, die den Fries zusätzlich zur jeweils laufenden Ausstellung zeitgenössischer Kunst besuchen wollen, müssen 3,50 Euro zusätzlich berappen. Wird eine Ausstellung gerade umgebaut, sind für die Besichtigung des "Beethovenfrieses" 5 Euro zu zahlen. Auf Anfrage der APA hieß es, dass der Ticketerlös "dem laufenden Betrieb" der Secession zugutekomme.

Im Belvedere, zu dessen Bestand der Fries seit dem Ankauf durch die Republik gezählt wird, wollte Direktorin Agnes Husslein-Arco den Restitutionsantrag heute nicht kommentieren. Im Kulturministerium, wo heute Vormittag die von einer Erbengruppe der Familie Lederer eingereichten Unterlagen eintrafen, verwies man auf das nun folgende übliche Verfahren, bei dem die Kommission für Provenienzforschung ein Dossier zusammenstelle, mit dem sich anschließend der Restitutionsbeirat befasse. Dieser gibt daraufhin eine Empfehlung für den Minister/die Ministerin ab. Es werde auch in diesem prominenten Fall kein beschleunigtes Verfahren geben.

 

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