40-Jähriger verging sich an einem Elfjährigen.
„Ich bereue alles, was ich da getan habe“, zeigte sich ein 40-Jähriger am Montag vor dem Landesgericht reumütig. Er musste sich wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Besitzes von Kinderpornografie und Gefährdung von Personen unter 16 Jahren verantworten.
Hinweis
Ein anonymer Anrufer hatte im vergangenen Jahr Alarm geschlagen: Dieser beobachtete, dass bei dem Mann ständig Kinder zwischen neun und 14 Jahren aus und ein gingen. Wie sich herausstellte, hatte sich der 40-Jährige zwischen Anfang und Mitte Juni wiederholt an einem elfjährigen Buben vergriffen. Als Gegenleistung bekam der Elfjährige Handys und eine Spielkonsole.
Haft
Der Bub war eines von mehreren Kindern, die der Mann in seine Wohnung lockte. Dort „durften“ die Kinder mit seinem PC spielen und sich Pornos ansehen. Auf dem Computer des Mannes wurden auch Kinderpornos gefunden. Der 40-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Der Schöffensenat verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwanzig Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.