Prozess in NÖ

Zwei Schuldsprüche wegen Prostitutionshandels

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Bordellbetreiber und Lebensgefährtin rechtskräftig zu teilbedingter Haft verurteilt.

Mit Schuldsprüchen ist ein Prozess um grenzüberschreitenden Prostitutionshandel am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu Ende gegangen. Der angeklagte vormalige Bordellbetreiber (28) und seine Lebensgefährtin (33) hatten sich nach ihrem Teilgeständnis zum Auftakt im September heute vollinhaltlich schuldig bekannt und wurden rechtskräftig zu teilbedingter Haft verurteilt.

Die beiden hatten laut Anklage unter der vorgespiegelten Aussicht auf Jobs Frauen aus Rumänien angeworben und einfliegen lassen, um sie im tschechischen Bordell des Beschuldigten einzusetzen. Dort mussten die "Damen" die vorfinanzierten Reisekosten und die "Vermittlungsprovision" dann "abarbeiten". Vier davon aus der Heimat der 33-Jährigen seien "besonders naiv" gewesen, so die Richterin, elf weitere seien der Prostitution zugeführt worden.

Milde Urteile

Die 33-Jährige hatte in dem Etablissement als Prostituierte begonnen und war dann als Bardame tätig. Beide Angeklagte beteuerten vor dem Schöffensenat, ihren Lebensunterhalt künftig auf andere Weise bestreiten zu wollen. Der Mann, der bereits in Tschechien wegen Zuhälterei vor Gericht gestanden war, erklärte, neben seinem Autohandel in der elterlichen Land- und Forstwirtschaft mitzuhelfen. In den bäuerlichen Betrieb waren auch Einnahmen aus dem - nach seiner Verhaftung Ende 2015 verkauften - tschechischen "Geschäft" geflossen. Sie wolle bei ihrem Lebensgefährten mitarbeiten, ließ die Beschuldigte via Dolmetscherin wissen.

Aufgrund der nun geständigen Verantwortung wurde auf die Anhörung weiterer Zeugen verzichtet. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahre setzte es milde Urteile. Es habe sich um Täuschung gehandelt, aber keinerlei - milieubekannte - Gewalt oder Drohungen gegeben, lautete die Begründung. Zudem sei nicht eindeutig, ob einige der Mädchen nicht schon zuvor in Tschechien "gearbeitet" hatten. Der 28-Jährige wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon bedingt, seine Freundin erhielt 33 Monate, davon 22 bedingt. Vorhaften wurden angerechnet. Komplett bedingte Strafen waren laut der Richterin aus generalpräventiven Gründen auszuschließen.

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