Mann, Hausärztin, Notar, Nachbar und Hausbesorgerin befragt.
Nach der Bekannten von Herbert A. haben am Mittwoch weitere Zeugen von ihrer Kenntnis der Beziehung des 68-Jährigen zur Angeklagten berichtet. Ein Nachbar (64) hatte ab und zu mit ihm Wein getrunken und geplaudert, auch noch nach dem Tod seiner Ehefrau. Dann sei A. glücklich gewesen, wieder eine polnische Frau an seiner Seite zu haben.
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Der Zeuge traf den 68-Jährigen das letzte Mal acht, neun Monate vor dessen Tod. Die 52-Jährige habe offenbar den weiteren Kontakt verhindern wollen, meinte er. Probleme in der Nachbarschaft - weshalb sich A. nach Darstellung der Angeklagten sogar eine Pistole besorgen wollte - waren ihm nicht bekannt. Er sei kein Psychologe, meinte der Zeuge, aber nach seiner Einschätzung dürfte der Ausländerhass des 68-Jährigen das Verhältnis zur Tochter getrübt und die Familie entzweit haben, weshalb er sehr einsam war. A. sein kein Angeber gewesen, habe aber "gut und schön" gelebt, sagte der Zeuge auf Verteidigerfrage zu den Vermögensverhältnissen. Wenn man Kontakt zu solchen Frauen habe, brauche man ja Geld, meinte der Nachbar.
Wiener war nach Tod der Frau unglücklich
Die Hausärztin bestätigte, dass der Wiener nach dem Tod seiner Frau sehr unglücklich war. Er habe erklärt, nicht allein leben zu können, und wollte - wieder - eine polnische Frau. A., der diverse Leiden hatte, im Herbst 2009 im medizinischen Sinn aber nicht pflegebedürftig war, habe ihr auch von seinem Alkoholproblem berichtet, sei aber kein Alkoholiker gewesen, und sich "wegen seiner neuen Freundin" im Dezember 2009 ein Potenzmittel verschreiben lassen. Sie habe die 52-Jährige dann kennengelernt, als A. sie auf seine Kosten bei ihr impfen ließ. Der Ärztin zufolge entwickelte sich bei ihrem Patienten dann eine Schwäche in den Beinen, weshalb sie ihn zur Abklärung ins Spital schickte.
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Dem Notar, mit dem im April 2010 der Schenkungsvertrag für die Wohnung (mit Veräußerungsverbot und Wohnrecht) abgewickelt wurde, sagte A., die Polin sei "die beste Frau, die er je gehabt" habe. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes des - im Bett liegenden - Klienten habe er diesen Satz in Bezug auf Pflege verstanden, sagte der Zeuge. Die 52-Jährige habe den Inhalt des Vertrages verstanden, sonst hätte er einen Dolmetsch zugezogen. Er habe A. auf den Schenkungspflichtteil aufmerksam gemacht, worauf dieser erklärt habe, seine Tochter werde eh seinen Mercedes - laut dem Nachbarn in einem "Super-Zustand" - bekommen. Jedenfalls habe A. in der Folge drei Mal in der Woche angerufen und auf eine rasche Abwicklung gedrängt. Im September erfolgte die Grundbucheintragung.
Partner-Inserat
Die Hausbesorgerin wusste ebenfalls davon, dass A. ein Partner-Inserat in einer polnischen Zeitung aufgegeben hatte. Als es ihm dann dem Vernehmen nach schlecht ging, habe die Angeklagte ihre Nachfragen abgeblockt mit dem Hinweis, er sei im Spital. Zu diesem Zeitpunkt sei der Sohn der 52-Jährigen sehr oft da gewesen.
Die Angeklagte dementiert, eine Liebesbeziehung zu ihren Opfern gehabt zu haben. Der Staatsanwalt bezweifelt dies. Er stützt sich dabei auf die Aussagen der Zeugen.
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Auch Ehemann sagte aus
Auch der Mann der Beschuldigten, der laut der Richterin ebenfalls in einem Punkt der Anklageschrift vorkommt, wollte aussagen. Er bestätigte, drei Mal bei Herbert A., dem laut Anklage ersten Opfer, in Wien gewesen zu sein, "um seine Frau zu besuchen". Er habe sich mit seinem vollen Namen vorgestellt und mit seiner Frau in einem Zimmer geschlafen.
Wie viel sie dort verdiente, habe ihn nicht interessiert: "Ich wollte sie nicht kontrollieren." Er glaube nicht, dass sie etwas für die Pflege verlangt habe. Die Richterin wunderte sich, dass die 52-Jährige ins Ausland ging, um Geld für die Familie zu verdienen, dann aber nur - nach ihrer Aussage - Kost und Logis bei dem Wiener hatte, aber nichts für die Pflege gefordert haben soll.
Seine Frau habe ihn darüber informiert, dass der 68-Jährige sein Auto verkaufen wolle, sagte der 51-Jährige. Der Mann habe das Geld gebraucht, um, wie er selbst erwähnt habe, sein Begräbnis abzusichern. Beim Geschäftsabschluss im Mai in der Wohnung unterschrieb er den Kaufvertrag und übergab ihm 6.000 Euro, erklärte der Pole. Er glaube sich zu erinnern, dass der Kilometerstand über 200.000 lag, außerdem sei u.a. das Getriebe beschädigt gewesen. Laut Vorhalt von Staatsanwältin Susanne Waidecker hatte der Mercedes noch einen Wert von 14.000 Euro.
Er räumte ein, nicht gewusst zu haben, dass die 52-Jährige vom nächsten Pflegebefohlenen Geld erhalten hatte. Dass seine Frau bei fremden Männern wohnte, habe ihn nicht gestört, sagte er auf Frage der Anklägerin. Zu Alois F. habe er keinen Kontakt gehabt. Er hatte nicht den Eindruck, dass seine Frau dessen Lebensgefährtin war, außerdem habe er ihr vertraut, meinte er auf Verteidigerfrage. Arsen könne man sicher nicht einfach so in Polen kaufen, er habe sich nie dafür interessiert, und vom Internet habe er keine Ahnung.
Auf Seite 2 der Liveticker vom Prozesstag
15:15 Uhr: Die Richterin will nun wissen, ob Sohn Michal auch den dritten Pensionisten kannte, der von seiner Mama gepflegt wurde. Er bejaht. Bei einer Hausdurchsuchung beim Sohn in Polen wurde eine Briefmarkensammlung von diesem Pensionisten gefunden. Er rechtfertigt sich: "Ich habe zwei oder drei Alben von dem Herrn als Geschenk bekommen." Der Pensionist hatte jedoch bei einer Polizeieinvernahme von Diebstahl gesprochen. Die Angeklagte scheint nicht gut geschlafen zu haben! Sie gähnt die ganze Zeit!
15:01 Uhr: Auch dem zweiten Opfer soll er ein Auto abgekauft haben. Ob es dafür einen Kaufvertrag gibt, will er nicht beantworten. Wieder ein Raunen im Publikum.
14:55 Uhr: Jetzt geht es um das zweite Opfer, den Niederösterreicher Alois F. Auch diesen Pensionisten kannte der Sohn.
14:43 Uhr: Jetzt treibt die Richterin den Sohn in die Enge
Es geht um den Kaufvertrag für das Mobilheim von Herbert A. Der Sohn sagt, der Verkauf samt Geldübergabe fand im Juli 2010 in der Wohnung des Opfers statt. Herbert und Mutter seien vor Ort gewesen. Dann hält ihm die Richterin vor, dass Herbert A. zu dieser Zeit im Spital war. Daraufhin schwenkt Michal W. um und sagt: "Ich habe das Geld einfach in die Wohnung gelegt." Das Publikum im Saal muss lachen...
14:33 Uhr: Es geht jetzt um die Wertsachen von Opfer Herbert A.
Auto und ein Wohnmobil sollen vom Sohn abgekauft worden sein. Der Pkw für 6.000 Euro, das Mobil für 8.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Sohn schon vor diesem Prozess vorgeworfen, das Geld nie übergeben zu haben! Er verteidigt sich: "Ich habe alles in Bar bezahlt."
14:22 Uhr: Wenn Opfer Herbert A. also auch den Gatten kannte, waren sie also wirklich kein Paar und die Beschuldigte sagt die Wahrheit. Fraglich ist jedoch, wie die Geschworenen die Aussage eines Familienmitgliedes werten.
14:18 Uhr: Das dürfte der Angeklagten allerdings helfen
Ihr Sohn sagt, dass auch der Vater die Beschuldigte bei dem Opfer besuchte. Zwei Mal sicher, ein drittes Mal könnte sein!
14:13 Uhr: Entlastung der Mutter blieb aus
Der Verteidiger hatte gehofft, dass der Sohn seine Mama entlasten kann, ABER: "Nur meine Mama stand in der Küche und hat gekocht. Ich kann überhaupt nicht gut kochen." Das hört sich nicht sehr entlastend an!
14:08 Uhr: Jetzt wird es romantisch
Der Sohn der Angeklagten sei alle paar Wochen aus Polen angereist, um seine Mama zu besuchen. Die Richterin findet das komisch und fragt nach: "Sie sind doch erwachsen. Wieso besuchten sie dann ihre Mutter so oft?" Der Sohn: "Das ist für mich selbstverständlich."
13:58 Uhr: Das Geld, welches er von seiner Mutter erhalten hatte, gab er seinem Vater. Sein Vater war es, der das ganze Geld verwaltet habe. Es waren 65.000 Euro. Der Wert der Wohnung von Herbert A.
13:47 Uhr: Angeklagte freut sich, ihren Sohn zu sehen
Die Angeklagte schaut die ganze Zeit zu ihrem Sohn. Sie dürfte sich sehr freuen ihn zu sehen. Er bestreitet Schulden zu haben. Seine Mutter hatte das nämlich am Montag ausgesagt. Er spricht von Krediten, die er aufnehmen musste. Die Höhe? Ungefähr 30.000 Euro.
13:41 Uhr: Der Sohn der Angeklagten sagt aus
Er gibt zu, dass er in Polen eine Spielhalle betrieben hat. Seit 2011 aber nicht mehr. Parallel dazu handelte er mit gebrauchten Autos, was er noch immer macht. Mysteriös daran: Er kauft nur auf Bestellung Autos und liefert direkt zu einem Kunden. Der Richterin kommt das komisch vor...
13:36 Uhr: Es wird spannend.
Jetzt ist der Sohn der Angeklagten im Zeugenstand. Der Verteidiger setzt alle Hoffnungen auf ihn... Er kann Aussage verweigern, weil gegen ihn wegen Betruges in diesem Fall ermittelt wird. Er will aussagen.
13:30 Uhr: Es geht pünktlich weiter in Krems.
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11:53 Uhr: Pause! Um 13:30 Uhr geht es weiter!
11:43 Uhr: Arsen-Witwe hat schon früher Geld von Patienten gefordert
Die Staatsanwältin hält der Angeklagten vor, dass sie schon früher hohe Summen Geld (50.000 Euro) von einer ehemaligen "Patientin" eingefordert hat. Sie antwortet: "Ich habe nur Geld ausgeborgt. Ich wollte aber nicht, dass mir jemand Geld gibt."
11:30 Uhr: Jetzt stellt die Staatsanwältin noch mal Fragen
Doch darauf antwortet die Beschuldigte mit Ausreden und Umschweifungen. Die Staatsanwältin: "Keine Antwort ist auch eine Antwort."
11:16 Uhr: Warum suchte die Angeklate die Pflegestelle privat?
Die Geschworenen möchten wissen, warum sie eine Pflegestelle privat suchte und nicht über eine Agentur? Sie sagt, dass sie es nicht besser wusste!
11:10 Uhr: Angeklagte kommt in die Mitte
Jetzt wird eine Pause bei der Zeugenbefragung eingelegt. Dafür muss die Angeklagte erneut in die Mitte. Die Geschworenen dürfen Bogumila W. befragen!
11:02 Uhr: Der Anwalt nimmt die Zeugin in die Mangel
Auf Nachfragen sagt sie aus, dass sie doch nicht genau weiß, ob beide sich über eine Kontaktanzeige kennengelernt haben!
11:00 Uhr: Sohn der Angeklagte häufig bei Herbert A.
Die Nachbarin sagt aus, dass sie auch sehr häufig den Sohn der Angeklagten in der Wohnung des Herbert A. gesehen hat.
Auch diese Zeugin weiß, dass Herbert A. die Angeklagte über eine Kontaktanzeige kennengelernt hat.
10:55 Uhr: Nachbarin von Herbert A.: "Er suchte eine Freundin."
Zeuge Nummer 6 ist jetzt da. Die Dame war eine Nachbarin von Herbert A.. Sie sagt, er suchte eine Freundin. Keine Pflegerin!!
10:49 Uhr: Notar entlastet Angeklagte
Der Notar entlastet die Angeklagte. Er sei davon ausgegangen, dass es sich bei der Schenkung um eine Belohnung handelt. Die Frau habe den Pensionisten "hingebungsvoll gepflegt." Der Notar weiß nichts von einer Liebesbeziehung zwischen den beiden. Für ihn war die Angeklagte nur die Pflegerin!
10:43 Uhr: Herbert A. wollte Arsen-Witwe seine Wohnung schenken
Der Notar hat auf Wunsch des Opfers einen Schenkungsvertrag angefertigt. Am 19. April 2010 habe er das Opfer besucht. Herbert A. wollte seine Wohnung Bogumila W. schenken. Es wurde vertraglich festgesetzt, dass Herbert A. lebenslanges Wohnrecht behält. Die Tochter des Opfers sollte nichts außer das Auto bekommen.
10:39 Uhr: "Lebensbeichte" von Herbert A.
Am 26. August 2010 soll er der Frau Doktor sein Herz ausgeschüttet haben. Sie spricht von einer "Lebensbeichte".
10:37 Uhr: Zeuge Nummer 5 betritt den Saal
Er ist der Notar des ersten Opfers.
10:24 Uhr: Herbert A. klagte am 9. Februar 2012 erstmals über Magenprobleme
Am 9. Februar 2010 war er bei der Frau Doktor wegen Magenproblemen. "Er sagte, er habe eine alte Wurst gegessen." In Wirklichkeit hatte er zu diesem Zeitpunkt schon seine erste Dosis Arsen bekommen!
10:19 Uhr: Auch Ärztin behauptet Herbert A. hatte eine Freundin
Es schaut wirklich nicht gut aus für die Angeklagte! Auch die Hausärztin von Herbert A. kann sich erinnern, dass er eine Freundin suchte und keine Pflegerin. Sie hat ihm sogar am 10. Dezember 2009 ein Potenzmittel verschreiben müssen. "Für seine neue Freundin."
10:14 Uhr: Hausärztin ist im Zeugenstand
Jetzt ist die Hausärztin im Zeugenstand. Seit April 2009 war Herbert A. ihr Patient!
10:11 Uhr: Angeklagte verwirrt Zeugen mit ihrer Frage
Die Angeklagte will vom Zeugen wissen, warum er bei der Polizei ausgesagt hatte, dass sie als Prostituierte gearbeitet habe... Alle sind verwirrt. Denn: Das hat der Zeuge nie ausgesagt... Vielleicht möchte die Angeklagte mehr von sich erzählen???
10:03 Uhr: Zeuge: "Bei solchen Frauen braucht man Geld."
Auf die Frage des Anwalts, ob der Zeuge glaubt, dass Herbert A. vermögend war, antwortet er: "Bei Kontakt mit solchen Frauen, (schaut in Richtung der Angeklagten) braucht man Geld." Alle im Saal müssen schmunzeln!
09:53 Uhr: Glaubwürdigkeit der Angeklagtenwird beschädigt
Es ist ein reiner Indizienprozess. Deswegen ist die Glaubwürdigkeit der Angeklagten sehr wichtig.
Am Montag sagte Bogumila W. aus, dass sie nur Pflegerin und Putzfrau bei den Opfern war. Die beiden ersten Zeugen des heutigen Tages sagen jedoch beide aus, dass die Angeklagte und Herbert A. ein Paar waren. Die Glaubwürdigkeit der Angeklagten wird also schwer beschädigt.
09:45 Uhr: Weiterer Zeuge wird einvernommen
Jetzt kommt Zeuge Nummer 2! Ein Mann. Er ist ein Nachbar!
09:44 Uhr: Zeugin war nicht verliebt in Herbert A.
Also die Zeugin macht selbst noch mal klar, dass sie nicht verliebt in Herbert A. war: "Ich habe andere Vorstellungen von einem Mann."
09:42 Uhr: Arsen-Witwe unterstellt Zeugin selbst in Herbert A. verliebt gewesen sein
Na die Angeklagte ist mutig heute. Jetzt unterstellt sie der Zeugin, dass sie selbst in Herbert A. verliebt gewesen sein.
Das war klar: Die Staatsanwältin will wissen, ob Bogumila A. es gestört hat, dass die Zeugin oft angerufen hat! Die Angeklagte verneint.
09:39 Uhr: Es wird interessant: Die Arsen-Witwe meldet sich zu Wort
Sie will wissen, warum hat die Zeugin immer so oft bei Herbert A. angerufen hat. Warum will sie das wissen? Ist das ein Eingeständnis, dass zwischen Opfer und Angeklagten doch mehr lief? Ist sie etwa eifersüchtig?
Für die Staatsanwältin dürfte das interessant sein!
09:35 Uhr: Es wird ein langer Prozesstag: Alles wird übersetzt
Scheinbar können wir uns wieder auf einen langen Prozesstag einstellen. Jede Zeugeneinvernahme wird anschließend im Detail der Angeklagten auf polnisch übersetzt. Das dauert!
09:29 Uhr: Zeugin bleibt standhaft: Opfer hatte Sex mit Arsen-Witwe
Jetzt nimmt Anwalt Timo Gerersdorfer die Zeugin auseinander. Er hält ihr die Polizeieinvernahme vor. Damals habe sie etwas anderes gesagt. Aber sie bleibt standhaft. "Die beiden waren ein Paar und hatten Sex."
09:23 Uhr: Zeugin: Herbert A. wäre nie Beziehung mit verheirateter Frau eingegangen
"Der Herbert wäre nie eine Beziehung mit einer verheirateten Frau eingegangen", sagt die Zeugin. Sie ist sich also sicher, dass das Opfer nie wußte, dass Bogumila W. verheiratet ist.
09:19 Uhr: Zeugin: Herbert A. sprach von gutem Sex mit Arsen-Witwe
Die Zeugin erzählt, dass Herbert A. sehr verliebt in die Angeklagte war. Er wollte sie im Mai 2010 sogar heiraten, sagt die Zeugin. Er habe von sehr gutem Sex gesprochen. Habe sogar Viagra genommen. "Sie war ja viel jünger und er wollte mithalten." Krank und pflegebedürftig sei er nicht gewesen.
Weil er nach dem Tod seiner ersten Frau sehr einsam war, schlug die Zeugin ihm vor eine Kontaktanzeige zu schalten.
09:15 Uhr: Blick in den Gerichtssaal. Die Arsen-Witwe sitzt schon im Saal.
09:09 Uhr: Die erste Zeugin betritt den Saal
Heute erscheint die Angeklagte in einem pinken T-Shirt. Sie schaut angespannt aus. Die erste Zeugin betritt den Saal! Sie war eine Freundin von Herbert A.
09:05 Uhr: Es geht los
Die Staatsanwältin hat den Saal betreten und ihren Talar angezogen. Heute sollen Zeugen einvernommen werden. Es geht los!!!
09:02 Uhr: Guten Morgen aus dem Schwurgerichtssaal in Krems
In wenigen Minuten startet der zweite Prozesstag um die spektakulären Arsenmorde. Bisher sind weder Geschworene noch Richter im Saal. Aber der Zuschauerraum füllt sich langsam...
Was wusste ihr Gatte vom Sex mit den Opfern?
Vor allem wird es darum gehen, was Ehemann und Sohn vom Beziehungsverhältnis zwischen der Angeklagten und den Opfern wussten. Laut Bogumila W. war sie nur die Putzfrau oder Pflegerin. Die Opfer selbst jedoch sprachen vor ihrem Tod von „fantastischem Sex“ und einer Hochzeit. Was stimmt?
Außerdem will das Gericht herausfinden, wo das Vermögen der Opfer hingeflossen ist. Sohn Michal W. dürfte dabei von der Staatsanwältin genauestens unter die Lupe genommen werden. Er soll hoch verschuldet gewesen sein. Bogumila W. könnte zur Mörderin geworden sein, um ihrem Sohn zu helfen – aber dafür gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
„Hoffe, dass die Familie helfen wird“
ÖSTERREICH: Die Glaubwürdigkeit Ihrer Mandantin hat am ersten Prozesstag gelitten. Wie überzeugen Sie die Geschworenen von der Unschuld?
Timo Gerersdorfer: Wir werden zeigen, dass sie keinen Zugang zu Arsen hatte. Die Geschworenen müssen entscheiden, ob sie eine Mörderin ist. Das können sie aber nur, wenn sie sich 100-prozentig sicher sind.
ÖSTERREICH: Wird der heutige zweite Prozesstag erfolgreicher?
Gerersdorfer: Heute sollen der Sohn und der Ehemann vor Gericht erscheinen. Ich hoffe, dass sie aussagen werden und glaube, dass sie meine Mandantin entlasten können.
Chronologie des Grauens
- Okt. 2010: 1. Opfer. Herbert A. stirbt. Niemand schöpft Verdacht.
- Feb. 2011: 2. Opfer. Alois F. stirbt im Spital. Obduktion folgt.
- März 2011: Anwalt. Tochter des 1. Opfers bringt Fall ins Rollen.
- November 2011: Gift. Mediziner Christian Reiter findet Arsen. März 2012: Festnahme. Bogumila W. wird festgenommen.
- April 2012: Exhumierung. Beide Leichen werden exhumiert. April 2013: Prozess. Ist die Angeklagte eine Mörderin?
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