Listenhunde

Kampfhunde: Keine Regeln in OÖ

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Listenhunde werden in OÖ wie alle anderen Hunde behandelt. Keine Leinen- UND Maulkorb-Pflicht für gefährliche Rassen.

Der Schock sitzt tief nachdem ein Kampfhund in der OÖ-Gemeinde Naarn eine Joggerin (60, sie war die direkte Nachbarin der Hundehalterin) zerfleischt hat. Jede Hilfe kam zu spät, sie ist noch an der Unglücksstelle gestorben.

In ganz Österreich schütteln viele den Kopf. Warum gibt es in OÖ keine strengeren Gesetze bei der Haltung dieser gefährlichen Tiere? American Staffordshire Terrier zählen zu den "Listenhunden".

Nur Mini-Kurs nötig

Hundehaltung ist in Österreich Landessache. In OÖ "gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen." Jeder, der sich einen Hund nimmt - egal ob Dackel oder American Staffordshire Terrier -, macht einen Mini-Kurs (6 Stunden) und das war's. Nur wenn der Hund bereits jemanden verletzt hat, muss ein 10-stündiger Kurs absolviert werden.

Anderswo strenge Regeln - sogar Alkohol-Kontrollen für Halter

Zum Vergleich: In Wien muss zunächst eine Hundeführschein-Prüfung abgelegt werden - und zwar innerhalb der ersten drei Monate. Auch danach gilt eine strenge Leinen- UND Maulkorbpflicht  an allen öffentlichen Orten. Ausnahme ist nur eine komplett umzäunte Hundezone. Kontrolliert wird auch der Halter. Er darf nicht über 0,5 Promille Alkohol intus haben - bei Verstößen dagegen drohen 1.000 Euro Strafe.

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