Das gilt nun
Klarheit im Regal: Neue Regeln für Honig, Säfte und Marmelade
04.10.2024Seit Anfang des Jahres gelten neue, klare Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig, Säften und Marmeladen, die für mehr Transparenz im Supermarkt sorgen sollen. Was bedeutet das konkret?
Bei Honig muss nun das genaue Herkunftsland auf dem Etikett klar erkennbar sein. Handelt es sich um eine Mischung aus mehreren Ländern, muss zusätzlich der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Staaten angegeben werden. Bislang war es ausreichend, nur anzugeben, ob der Honig aus der EU oder von außerhalb stammt. Dies führte zu verwirrenden Formulierungen wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Die neuen Regeln sollen diese Unklarheit beseitigen.
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Für Säfte gibt es strengere Vorgaben beim Label „zuckerreduziert“. Mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers müssen entfernt werden, und es dürfen keine Süßungsmittel als Ersatz verwendet werden. Zusätzlich wurden zwei neue Kategorien eingeführt: „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Auf den Etiketten darf ausdrücklich stehen: „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommenden Zucker.“
Bei Marmeladen müssen nun mehr Früchte verwendet werden: Für ein Kilogramm Konfitüre sind mindestens 450 Gramm Obst vorgeschrieben, bei „Konfitüre extra“ sogar 500 Gramm. Diese Regelung soll den Fruchtanteil in den Produkten erhöhen und für mehr Qualität sorgen.
Ab wann gelten die Regeln?
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Dezember 2025 Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen. Ab dem 14. Juni 2026 treten sie endgültig in Kraft.
Besonders Imker zeigen sich zufrieden mit den neuen Honig-Vorschriften. Der Deutsche Imkerbund betont: „Diese neuen Vorschriften, die von Imkerinnen und Imkern in Europa bereits seit Jahren gefordert wurden, verbessern die Transparenz über die Herkunft von Mischhonigen.“