Innenminister deutlich
Nehammer: "Straffällige Afghanen sofort abschieben"
29.06.2021Innenminister Karl Nehammer gibt ein Pressestatement zum schockierenden Mädchenmord an der 13-jährigen Leonie. Das Video in voller Länge.
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"Was am Samstag passiert ist, macht mich fassungslos und auch zutiefst betroffen." Ich bin selbst Vater von zwei Kindern und in diesen Momenten sind unsere Gedanken bei der Familie des Opfers. Die Polizei ermittelt derzeit intensiv die Umstände. Bisher kann festgestellt werden, dass es sich um mindestens zwei Tatverdächtige handelt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind es zwei junge Afghanen, die als Asylwerber nach Österreich gekommen sind.
Was wissen wir zu den Tatverdächtigen?
Die Tatverdächtigen sind zwei 16 bzw. 18 Jahre alten Burschen. Sie wurden am Montagnachmittag festgenommen. Für den Jüngeren klickten gegen 15.00 Uhr auf der Donauinsel die Handschellen, der Ältere wurde zwei Stunden später in einer Pizzeria am Alsergrund festgenommen. Er weist drei gerichtliche Verurteilungen auf, im Vorjahr befand er sich im Gefängnis.
Erhielt subsidiären Schutz
Der 18 Jahre alte Afghane war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen. 2015 stellte er einen Asylantrag, 2016 erhielt er subsidiären Schutz. In weiterer Folge wurde der Bursch jedoch straffällig. Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Vorjahr setzte es dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt - der 18-Jährige wurde jedoch bereits im August vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.
Asylaberkennungsverfahren eingeleitet
Aufgrund seiner Vorstrafen wurde gegen den Burschen im Juli 2019 ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm im Oktober desselben Jahren den subsidiären Schutz ab. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu ermöglichen.
Rigorose Abschiebung
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte am Dienstag die rigorose Abschiebung von verurteilten Straftätern an - auch nach Afghanistan, wo aktuell in mehreren Regionen eine äußerst unsichere Sicherheitslage herrscht. "Solange es möglich ist, muss es zulässig sein, Rückführungsflüge in die Luft zu bringen", bekräftigte Nehammer auf einer Pressekonferenz im Innenministerium. Wer flüchte und in Österreich Schutz suche, müsse sich an die Gesetze halten: "Wer das nicht tut, muss gehen."
Nähere Umstände des Todes noch unklar
Zuvor hatten Nehammer und der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl nähere Einzelheiten zu den Ermittlungen rund um den Tod der 13-Jährigen bekannt gemacht. Das Mädchen kannte demnach die beiden Verdächtigen und hatte sie freiwillig in die Wohnung des 18-Jährigen in Wien-Donaustadt begleitet. Dort wurden ihr Pürstl zufolge Drogen - vermutlich Ecstasy - verabreicht, es hätten "Straftaten gegen die sexuelle Integrität" des Mädchens stattgefunden. Die näheren Umstände ihres Todes und wie die 13-Jährige auf die Straße kam, sind noch unklar. Nach Informationen der APA soll der 18-Jährige sie aus der Wohnung getragen und in einem unweit seiner Bleibe gelegenen Grünstreifen abgelegt haben. Offen ist, ob das Mädchen zu diesem Zeitpunkt noch am Leben und bewusstlos oder bereits tot war. Pürstl stellte diesbezüglich fest, es müsse noch geklärt werden, ob eine Vorsatztat (eine auf den Tod des Mädchens gerichtete bzw. deren Ableben billigend in Kauf nehmende Handlung, Anm.) vorliege. Dafür dürfte die Einholung mehrerer medizinischer Gutachten erforderlich sein.
Mögliche Mittäter
Der 16-jährige Verdächtige war erst im heurigen Jahr nach Österreich gekommen und hatte hier um Asyl angesucht. Er weist bisher keine Vorstrafen auf. Laut Nehammer und Pürstl gibt es möglicherweise mehrere Mittäter. Auf die Spur der beiden Tatverdächtigen war man über einen Bekannten des älteren verdächtigen Afghanen gekommen, der sich an die Polizei gewandt hatte. Informationen der APA zufolge soll es sich bei diesem Zeugen um einen syrischen Asylwerber handeln, der den 18-Jährigen auf Medienberichte nach dem Auffinden der Leiche angesprochen hatte. Darauf soll der Syrer von dem 18-jährigen Afghanen so genanntes Täterwissen erfahren haben.