Geldregen für Cleverfit-Mitglieder

OGH-Urteil: Fitnessstudio-Kunden bekommen Gebühren zurück

10.12.2022

Dieses Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) hat es in sich: Nach einer Klage der Arbeiterkammer dürfen Fitnessstudios keine dubiosen Gebühren mehr verlangen – und müssen bisher verrechnete zurückzahlen. Kunden blüht ein Geldregen!

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Wer kennt es nicht: Fitnessstudios werben mit günstigen Mietgliedsbeiträgen um Kunden. Doch dann gibt es das böse Erwachen: Durch allerlei Zusatzentgelte fallen die monatlichen Kosten schlussendlich deutlich höher aus. So war das auch bei Cleverfit, gegen das die AK nun ein Urteil des OGH erwirkt hat, berichtet "help.orf.at." Weitere Klagen gegen andere Fitness-Ketten laufen noch, das Urteil dürfte aber richtungsweisend sein.

Sondergebühren für inkludierte Leistungen

Die Arbeiterkammer war gegen die Kette vorgegangen, da neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag noch allerlei weitere Gebühren verrechnet wurden – ohne sichtbare Gegenleistung. So musste man etwa für die Vertragserrichtung, die Aushändigung der Zutrittskarte eigens bezahlen. Dazu kam auch noch eine halbjährliche Servicepauschale.

„Unsere Argumentation, der dann auch der OGH gefolgt ist, lautet, dass das Leistungen sind, die ein Unternehmen sowieso erbringen muss“, so Gabriele Zgubic von der AK Wien zu "help.orf.at". Demnach sei ein zusätzliches Entgelt nicht zulässig.

Mitglieder haben Anspruch auf vollständige Rückzahlung

Das OGH-Urteil bedeutet nun: Cleverfit darf diese Gebühren nicht mehr von seinen Kunden erheben. Darüber hinaus haben bestehende Kunden auch Anspruch darauf, bereits bezahlte Entgelte zurückzufordern! Die AK sei in Gesprächen mit dem Unternehmen und stellt eine kundenfreundliche Lösung in Aussicht. Verjährt sein können die Ansprüche nicht: Die diesbezügliche Frist beträgt 30 Jahre, Cleverfit gibt es seit 2007.

Servicepauschale auch bei Handyverträgen illegal?

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen über die Fitnessbranche hinweg haben. Denn derartige Zusatzgebühren gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei Handyverträgen. Auch dort wird oftmals eine Servicepauschale verrechnet – selbst wenn kein Service in Anspruch genommen wird.

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