Steuerreform

1.000 Euro für jeden aus dem Hut gezaubert

14.03.2015

Bis zu 2.143 Euro netto mehr durch neues Steuerpaket.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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86 Prozent der Befragten sagen in der Gallup-Umfrage, sie seien zufrieden mit dem Ergebnis der Steuerentlastung. Schließlich soll ab 1. Jänner 2016 – dann tritt die Steuerreform formal in Kraft – „jeder“ im Schnitt 1.000 Euro mehr (netto) erhalten.

Am meisten profitieren kleinere und mittlere Einkommensbezieher (bis zu 4.500 Euro brutto Monatsgehalt) von der Reform.

Wer ab 2016 am meisten von der Reform profitiert
VP-Finanzminister Hans Jörg Schelling hat immerhin 4,9 Milliarden Euro für eine ­Tarifentlastung quasi aus dem Hut gezaubert. Der Durchschnittsverdiener mit 2.100 Euro brutto Monatsgehalt hat ein Plus von 900 Euro netto im Jahr.

Eine Alleinerzieherin mit einem Durchschnittsgehalt von 2.100 Euro im Monat erhält künftig 971 Euro netto im Jahr. 100 Millionen Euro fließen in ein „Familienpaket“. Der Kinderfreibetrag wird von 220 Euro auf 440 Euro im Jahr verdoppelt.

Auch für Bezieher von kleinsten Pensionen gibt es gute Nachrichten: Sie erhalten eine Steuergutschrift von bis zu 110 Euro netto im Jahr. Jene 2,6 Millionen Menschen, die wegen zu geringen Einkommens unter 11.000 Euro Jahresgehalt liegen, bekommen bis zu 290 Euro netto dazu. Besserverdiener erfahren zwar prozentuell (sechs Prozent) die geringste Entlastung, netto bleiben einem Bezieher von 8.500 Euro brutto Monatsgehalt (etwa Nationalratsabgeordnete) immerhin 2.143 Euro netto im Jahr zusätzlich.

Lob für Entlastung, Kritik für mangelnde Reformen
Dementsprechend zufrieden zeigen sich denn auch SPÖ und Gewerkschaft. In Teilen der ÖVP (siehe nächste Seite) rumort es hingegen wegen der Gegenfinanzierung. Immerhin werden gewisse Mehrwertsteuersätze (siehe rechts) erhöht, und eine Art Erbschaftssteuer auf Wohnungen und Häuser wird dazu benützt, die Entlastung zu finanzieren.

Die Opposition kritisiert wiederum, dass „zu wenig Reformen“ enthalten seien. Im Juni soll das Paket im Nationalrat beschlossen werden. Ab 2016 sollen wir die Entlastung dann spüren.

Autor: Isabelle Daniel

 

Wer Immobilien erbt, zahlt mehr

Auch für Schenkungen und Erbschaften in der Familie steigt Grunderwerbssteuer. Eine explizite Erbschaftssteuer kommt zwar nicht, trotzdem wird das Vererben und Verschenken von Immobilien in der Familie teurer. Denn die Grunderwerbssteuer steigt. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem realen (Verkehrswert) und nicht dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Bei Liegenschaften unter 250.000 Euro wird die Grunderwerbssteuer von derzeit 2 % auf 0,5 % gesenkt. Ab 250.000 Euro bleibt sie mit 2 % gleich, über 400.000 Euro wird mit erhöhten 3,5  % besteuert.

Nicht mehr Einheitswert, sondern Verkehrswert zählt
Beispiel: Wer eine Luxus-Immobilie mit einem Verkehrswert von 1,5 Mio. Euro erbt oder geschenkt bekommt, zahlt nach der neuen Berechnung (3,5  %) satte 42.750 Euro Grunderwerbssteuer.

Hotels, Konzerte, Tierfutter teurer

Die Empörung bei den Hoteliers ist groß: Der Mehrwertsteuersatz auf Übernachtungen steigt von 10 auf 13 %. Viele Hotels, wegen steigender Kosten ohnehin oft schon am Limit, werden die Zimmerpreise anheben müssen. „Das ist Gift für den Tourismusstandort Österreich“, wettert Klaus Ennemoser, Tourismusobmann in der Wirtschaftskammer. Michaela Reitterer, Chefin der Hoteliervereinigung, hatte schon im Vorfeld von einem „Super-GAU für die Branche“ gesprochen. „Das gefährdet Jobs.“

Neben Hotels trifft die Erhöhung des begünstigten Mehrwertsteuersatzes von zehn auf 13 % auch weitere Bereiche. Wofür wir künftig u. a. mehr bezahlen müssen – falls die Betriebe die Steuererhöhung an die Kunden weitergeben:

Höhere Steuer auf Tickets für Kinos, Museen, Bäder

  • Konzerte & Kino: Statt beispielsweise elf Euro dürfte die Kinokarte ab dem nächsten Jahr 11,30 Euro kosten.
  • Hunde- und Katzenbesitzer sind betroffen: Für Tierfutter werden 13 statt bisher 10 % Mehrwertsteuer fällig.
  • Der Eintritt für Zoo, Museen und öffentliche Schwimmbäder fällt ebenfalls unter den neuen Steuersatz.
  • Bei Flugtickets soll nur für Flüge innerhalb Österreichs der Mehrwertsteuersatz auf 13 Prozent steigen.
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