Heftig debatiert
1.000 Euro Zuwendung für NS-Widerstandskämpfer
10.04.2008
Am Donnerstag hat der Nationalrat die "Erinnerungszulage" beschlossen. Durch sie erhalten ehemalige NS-Widerstandskämpfer 1.000 Euro.
Der Nationalrat hat am Donnerstag die sogenannte Erinnerungszulage in der Höhe von 1.000 Euro für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung des Nationalsozialismus beschlossen. Zustimmung kam von SPÖ, ÖVP, den Grünen und dem BZÖ. Die FPÖ stimmte dagegen. Die einmalige Zuwendung geht an rund 3.300 Betroffene sowie deren Hinterbliebenen.
Freiheitliche dagegen
Die Zuwendung aus Anlass des 70.
Jahrestages des Anschlusses Österreichs an Nazi-Deutschland reihe sich ein
in ähnliche Sozialleistungen der Jahre 1975, 1985, 1988 und 2005, sagte
Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ). Es handle sich um "einen Beitrag unter
vielen, den Respekt und die Anerkennung gegenüber den Opfern und
Widerstandskämpfern zu zeigen". Der Beschluss sei auch - aber nicht nur -
eine symbolische Geste, so Buchinger. Es handle sich auch um einen "durchaus
nennenswerten Geldbetrag", lobte der Ressortchef den Beschluss. Zustimmung
kam von allen Fraktionen außer den Freiheitlichen. Diese stellten hingegen
einen Entschließungsantrag, in welchem die Bundesregierung aufgefordert
wurde, der "Aufbaugeneration" eine regelmäßige Zuwendung zu gewähren, dieser
fand aber keine Mehrheit.
Grüne fordern 5.000 Euro
Für Aufregung sorgte vor allem ein
Grüner Abänderungsantrag. Dieser sah neben einer Erhöhung der Einmalzahlung
auf 5.000 Euro vor, dass bei Personen, die sich an NS-Verbrechen beteiligt
hatten, ihre Zeiten im Kriegsdienst nicht als Ersatzzeit für die Pension
gelten sollte. Konkret betroffen gewesen wären davon Personen, die
Kriegsdienst im Rahmen der SS, der Waffen-SS oder anderer im Rahmen der
Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshofs als verbrecherisch
eingestufter Organisationen geleistet hatten oder die nach Kriegsende für im
Kriegsdienst begangene Verbrechen rechtskräftig verurteilt worden waren. Der
Abänderungsantrag wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.
Kickl: "Pseudorevolutionäre Selbstgefälligkeit"
FPÖ-Generalsekretär
Herbert Kickl sprach von einer "pseudorevolutionären Selbstgefälligkeit" der
Grünen. Er wolle sich zwar keinesfalls zum Verteidiger der Waffen-SS machen,
gleichzeitig sich aber nicht "eine Sekunde" einer Überlegung über eine
Kollektivschuld anschließen. Auch ÖVP-Sozialsprecher Werner Amon lehnte den
Grünen Antrag ab, denn dieser ziele darauf ab, dass jemand, der in einer
solchen verbrecherischen Organisation war, automatisch Konsequenzen zu
befürchten habe. Außerdem würde man damit "totes Recht" begründen. Denn ein
bereits rechtsgültiger Bescheid für eine Pension könne nicht zurückgenommen
werden. SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger erklärte, es handle sich bei
dem Nein gegenüber dem Grünen Antrag nicht um "Schwamm-drüber-Politik".
Vielmehr frage er sich, welcher gesuchte Kriegsverbrecher nach Österreich
kommen soll und seine Pensionszeiten angerechnet haben wolle.
Grüne und BZÖ ohne Erfolg
Wenig Verständnis für die
Ablehnende Haltung der anderen Fraktionen zeigte der Grüne Sozialsprecher
Karl Öllinger. Es könne nicht gehen, dass "Kriegsverbrecher des Deutschen
Nationalsozialismus" eine Rente für ihre Tätigkeit als Kriegsverbrecher
erhalten sollen, so sein Argument. Denn es gebe "keinen Grund dafür, dass
sich Österreich bei den Pensionen als Rechtsnachfolger des Deutschen
Reiches" verstehe. Wenn jemand bei diesen Organisationen war, dann solle er
für diese Zeit - "und zwar nur für diese Zeit" - keine Rente erhalten, so
Öllinger.
Der Grüne Abänderungsantrag fand ebenso keine Mehrheit wie jener des BZÖ nach Zuwendungen für Frauen, die sich am Wiederaufbau beteiligt hatten. Die orange Sozialsprecherin Ursula Haubner erklärte in ihrer Rede, das offizielle Österreich sei "nie gleichgültig gegenüber Opfern des NS-Regimes" gewesen. Man sei aber auch nie gleichgültig gewesen gegenüber dem Schicksal der Kriegsgeschädigten, gegenüber deren Frauen und gegenüber jenen Frauen, die den Aufbau betrieben hatten, so ihr Argument.