Die kleine Novelle des Ökostromgesetzes geht für drei Wochen in Begutachtung.
Die kleine Novelle des Ökostromgesetzes startet: Mit der Ökostrom-Sammelnovelle geht heute die erste Maßnahme aus dem aktualisierten Regierungsprogramm für drei Wochen in Begutachtung. Wesentliche Punkte sind Regelungen für Biogasanlagen, die gemeinsame Nutzung von Photovoltaikanlagen im Mehrfamilienhäusern sowie eine Fristverlängerung für bereits beantragte Windräder.
"Damit fördern wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, schaffen bessere Rahmenbedingungen für Anlagenbetreiber und senken ihren bürokratischen Aufwand", so Wirtschaftsminister Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP).
Erleichtert werden soll mit der Novelle der Einsatz von Solarstrom in den Städten, indem die gemeinsame Nutzung von Photovoltaik-Erzeugungsanlagen in Mehrfamilienhäusern ermöglicht wird. Laut Wirtschaftsministerium sollen die erzeugte Energie und die Betriebskosten zwischen jenen Teilnehmern, die sich dafür entscheiden, aufgeteilt werden. Ein Zwang zur Teilnahme ist nicht vorgesehen.
Jährlich fünf Millionen Euro bis 2021
Für bereits beantragte Windkraftanlagen soll die Frist, in der die Anträge verfallen, von derzeit drei auf vier Jahre ausgedehnt werden. Die Windkraftbranche sprach zuletzt von 260 fertig bewilligten Anlagen, die bei der Ökostrom-Förderabwicklungsstelle OeMAG in der Warteschlange sind.
Für Biogasanlagen der effizienten zweiten Generation mit höherem Wirkungsgrad und Wärmeabnehmern sollen per Verordnung neue siebenjährige Nachfolgetarife erlassen werden. Dafür sind jährlich 5 Mio. Euro vorgesehen, allerdings begrenzt auf fünf Jahre bis 2021.
Für andere Biogasanlagen ist laut Arbeitsprogramm der Regierung eine "Stranded-Cost"-Lösung anzustreben. Dafür soll ein Biogas-Technologieabfindungsgesetz kommen, das vor seinem Inkrafttreten von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Dieses Gesetz ist aufkommensneutral gestaltet, weil die Kosten mit der ohnehin laufenden Tarifförderung "gegenfinanziert" werden, die Stilllegungsprämie pro Anlage also mit der jeweiligen Restlaufzeit der Tarifverträge gedeckelt ist.
Mittel aus "Resttopf" umgeschichtet
Für die Kleinwasserkraft soll das Kontingent laut Begutachtungsentwurf von 1,5 auf 2,5 Mio. Euro aufgestockt. Dafür werden Mittel aus einem bereits im Ökostromgesetz verankerten "Resttopf" umgeschichtet.
Eine Entbürokratisierung bringt, dass die Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann nur noch bei Biomasse- und Biogasanlagen erforderlich ist. Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen ist künftig nur mehr ein Antrag bei der Ökostrom-Förderstelle OeMAG nötig.
Vorgesehen ist auch ein Paket für "smarte Einspeisung" zur Verringerung von Netzbelastung und Ausgleichsenergiekosten. So soll die OeMAG beispielsweise bei neuen Einspeiseverträgen für Wind, Photovoltaik und Wasserkraft ab 500 Kilowatt Leistung eine "Smart-Regelbox" vorschreiben können. Damit soll das System besser gesteuert werden, Strom also nur dann ins Netz kommen, wenn er gebraucht wird.
Laut Arbeitsprogramm der Regierung ist der Ministerratsbeschluss für die "kleine" Ökostromnovelle für März 2017 geplant. Die "große" Reform bis Jahresende sieht eine Neugestaltung der gesamten Ökostromförderung in Österreich vor. Für Änderungen im Ökostromgesetz ist im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.