1. Mai-Demo

Polizei schrieb Kollegen fertige Aussage

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Der nach der 1. Mai-Demo wegen Gewaltanwendung angezeigte Polizist wurde verhört - Was im Einvernahmeprotokoll steht, stand aber schon vorher fest.

Bemerkenswertes über den Umgang der Polizei mit Gewalt- und Rassismusvorwürfen hat am Montag der Untersuchungsausschuss zur Klärung diverser Justiz- und Spitzelaffären zutage gefördert. Die Grünen zitierten aus einem E-Mail-Protokoll der Polizei nach der eskalierten 1. Mai-Demonstration in Linz: Eine Demonstrantin hatte einen Polizisten wegen Gewaltanwendung angezeigt. Das Einsatzreferat ordnete daraufhin zwar die Einvernahme des Beamten an, lieferte aber einen Entwurf für dessen Aussage gleich mit - Verleumdungs-Vorwurf gegen die verletzte Demonstrantin inklusive.

Mehrere Verfahren anhängig
An der von linken Organisationen veranstalteten Demo hatten am 1. Mai 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte in die Kundgebung eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess startet im November.

Verleumdung und Pfefferspray
Die Veranstalter der Demonstration kritisierten das Vorgehen der Polizei als überzogen und sprachen von einer "Eskalationsstrategie". Rückschlüsse auf den Umgang der Polizei mit diesen Vorwürfen lässt nun ein vom Grünen Peter Pilz im U-Ausschuss zitiertes E-Mail von Christian Moser vom Einsatzreferat des Linzer Stadtpolizeikommandos zu: Eine "dunkle Frau" (Moser) hatte einem Polizisten vorgeworfen, sie aus rassistischen Gründen mit Pfefferspray verletzt zu haben. Moser bittet die Polizeiinspektion Mondsee daher um Einvernahme des Kollegen, liefert aber gleich einen Entwurf für die Aussage mit, der auch den Vorwurf der Verleumdung gegen die Demonstrantin erhält.

E-Mail an die Kollegen
In dem E-Mail an die Polizeiinspektion Mondsee wird um eine "Zeugenniederschrift" gebeten und weiter: "Inhalt der NS sinngemäß: 'Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannte Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht (sic!) an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt. Mehr kann ich dazu nicht angeben.'"

Rassismuskeule geschwungen?
"Das ist nur ein Vorschlag, länger soll's nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus", schreibt Moser weiter. Die von der Kriminalpolizei angeregte "Einvernahme mit Personenblatt" lehnte Moser übrigens ab: "Das mit dem Personenblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt, sie muss die Rassismuskeule schwingen."

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