Neue Regelung

10.000 verlieren jetzt Pflegegeld

25.10.2010

Insgesamt sind rund 24.000 Bezieher von Einschränkungen betroffen.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Von der im Zuge der Budget-Konsolidierung eingeführten Beschränkung bei den Pflegestufen sind 24.000 Menschen betroffen. Künftig kommen 14.000 Pflegebedürftige in Stufe 1 (154 Euro) anstatt in Stufe 2 (284 Euro pro Monat) und rund 10.000 werden unter der Einstiegsschwelle von 60 Stunden liegen und kein Pflegegeld bekommen. Die Verschärfungen sehen vor, dass für Stufe 1 künftig 60 Stunden pro Monat Pflegebedarf statt wie bisher 50 nötig sind und für Stufe 2 85 statt 75. Sie gelten nur für Neuzugänge. Etwas mehr Geld (18 Euro) gibt es für die 12.454 Bezieher in Stufe 6 (künftig 1.260 Euro).

Einsparungen
Die Einsparungen durch den erschwerten Zugang werden für 2011 mit 17 Millionen Euro beziffert. 2012 sind es bereits 59 Mio., 2013 schon 100 Mio. und 2014 fast 142 Mio. Euro. Das Sozialministerium argumentiert diesen Schritt damit, dass die Zugangsschwelle zum Pflegegeld in Österreich im internationalen Vergleich verhältnismäßig niedrig angesetzt sei. In Deutschland seien 2,6 Prozent der Bevölkerung im Pflegesystem, in Dänemark 3,5 Prozent und in Österreich 5 Prozent.

Pflegestufen
Dabei würden gerade in den unteren Pflegegeldstufen nur wenig professionelle Dienste, die einen wesentlich größeren Aufwand bedeuten, in Anspruch genommen. Bisher nutzten laut Sozialministerium in der Stufe 1 nur 13,61 Prozent und in der Stufe 2 nur 21,06 Prozent der Pflegegeldbezieher professionelle Dienste.

Jährlich gibt es derzeit über 60.000 Neuzugänge ins System. Durch die Stundenanhebung werden rund 14.000 Menschen in Stufe 1 fallen, die unter alten Kriterien in Stufe 2 gestuft worden wären, und rund 10.000 Menschen werden unter der Einstiegsschwelle von 60 Stunden liegen und nicht Stufe 1 erreichen. Somit wird es 50.000 Neuzugänge jährlich geben.

Wer vor dem 1. Jänner einen Antrag stellt, wird nach den bisherigen Kriterien eingestuft. Auch wenn durch die Verfahrensdauer die Zuerkennung erst nach dem 1. Jänner erfolgt, gilt die Einstufung nach Antragstermin. Wer aufgrund der Änderung der Zuständigkeit eines Trägers von einem anderen Pflegegeldträger übernommen wird, bleibt im alten System. Wer das Pflegegeld vorläufig befristet zuerkannt hatte, wird bei der Verlängerung auch weiter nach alter Stundeneinstufung behandelt.

Österreich lag 2008 mit etwa 1,3 Prozent des BIP bei den Pflegeausgaben im Durchschnitt der EU - hinter Schweden, den Niederlanden und Dänemark, aber vor Deutschland, Frankreich, der Schweiz oder Finnland.

Pflegegeld und Stundenbedarf:

Stufe 1:   154,20    50 Stunden      - künftig 60 Stunden
Stufe 2:   284,30    75 Stunden      - künftig 85 Stunden
Stufe 3:   442,90   120 Stunden
Stufe 4:   664,30   160 Stunden
Stufe 5:   902,30   180 Stunden
Stufe 6: 1.242,00   180 Stunden      - künftig 1.260 Euro
Stufe 7: 1.655,80   180 Stunden

Zahl der Pflegegeldbezieher (nur Bundespflegegeld)

Stufe 1:  77.448
Stufe 2: 121.018
Stufe 3:  60.149
Stufe 4:  52.443
Stufe 5:  33.288
Stufe 6:  12.454
Stufe 7:   6.653

Gesamt: 363.453

Quelle: Hauptverband/ Daten aus August 2010

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel