ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zur Corona-Impfpflicht.
1. Kann man sich von der Impfpflicht freikaufen?
Geldstrafe: Wer sich nicht impfen lässt, muss dafür ordentlich zahlen. Ins Gefängnis kommen Impfverweigerer nicht und sie werden auch nicht zwangsgeimpft. Aber vier Mal im Jahr müssen sie bis zu 600 Euro Strafe zahlen. Sie können sich also mit 2.400 Euro im Jahr „freikaufen“. Das müssen sie mindestens zwei Jahre lang tun – das Gesetz gilt zunächst bis Jänner 2024.
2. Ab wann ist mit Strafen zu rechnen?
Polizei kontrolliert: Ab 16. März kann die Polizei Bürger auf ihren Impfstatus kontrollieren (Phase 2).
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Geldstrafe: Wer sich nicht impfen lässt, muss dafür ordentlich zahlen. Ins Gefängnis kommen Impfverweigerer nicht und sie werden auch nicht zwangsgeimpft. Aber vier Mal im Jahr müssen sie bis zu 600 Euro Strafe zahlen. Sie können sich also mit 2.400 Euro im Jahr „freikaufen“. Das müssen sie mindestens zwei Jahre lang tun – das Gesetz gilt zunächst bis Jänner 2024.
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