Wien

11.000 klagen gegen Bespitzelung

09.07.2013

Der EuGH behandelte am Dienstag die Monsterklage gegen Vorratsdaten-Speicherung.

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Bespitzelt wird nicht nur in den USA. Auch Österreichs Behörden können seit 1. April 2012 die Verbindungsdaten von Telefonaten, SMS und E-Mails aller Österreicher abrufen. Die Handy-Firmen müssen diese Daten mindestens 6 Monate speichern.

Groteske um Klage aus Kärntner Regierung
Klagen aus Österreich und Irland gegen diese Massenspeicherung hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg behandelt. Nicht weniger als 11.139 Menschen hatten sich der Klage des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“ angeschlossen. Die Bürgerinitia­tive unterstützten sogar 106.067 Personen. Auch die ehemalige Kärntner FPK-­Regierung klagte. Aus der neuen rot-schwarz-grünen Regierung war aber kein Vertreter vor Ort.

Bei der Verhandlung befragten die Richter Befürworter und Kläger. Infrage steht die Verhältnismäßigkeit der Datenmassen zur Aufklärungsquote.

Gericht stellte kritische Fragen an die Befürworter
Nach der Verhandlung zeigten sich die Datenschützer sehr optimistisch: „Vom Gericht kamen ausgesprochen kritische Fragen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Grundrechte gestärkt werden“, sagt Andreas Krisch vom „AK Vorrat“. „Es hat sich auf jeden Fall ausgezahlt, dass wir geklagt haben.“

Am 7. November gibt der Generalanwalt sein Plädoyer ab. Auf dessen Basis fällt das Gericht das Urteil.

 

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