Nach ihrem Rücktritt als Arbeitsministerin sorgt Christine Aschbacher weiterhin für Wirbel.
Am Samstagabend gab Christine Aschbacher dem Druck rund um die Plagiatsvorwürfe nach. In einer persönlichen Erklärung trat sie als Arbeitsministerin zurück. Nur einen Tag später ist auch schon ihr Nachfolger fix. Wirtschaftsforscher Martin Kocher wird am Montag als neuer Ressortchef angelobt werden. Doch auch nach ihrem Rückzug sorgt Aschbacher für Aufregung. Denn selbst nach einem Rücktritt stehen Ministerinnen und Minister eine Fortzahlung ihres Gehalts zu.
Wirrwarr
Allerdings gab es in Aschbachers Fall jetzt reichlich Verwirrung. Auf Nachfrage von "ZiB"-Moderator Martin Thür hieß es im Finanzministerium, dass Aschbacher eine karenzierte Mitarbeiterin des BMF ist und deshalb keinen Anspruch auf Fortzahlung ihres Ministerinnenbezugs habe. Dies stimmt so aber nicht. Denn wie sich nun herausstellte, hat die Ex-Arbeitsministerin ihre Karenzierung am 10. Jänner 2020 rückwirkend mit 6. Jänner beendet. Daher hat sie sehr wohl Anspruch auf Weiterzahlung ihres Ministerinnen-Gehalts.
Politgagen 2021
Amt | Gehalt alt | Gehalt neu |
Bundespräsident | 24.957 | 25.332 |
Bundeskanzler | 22.283,4 | 22.618 |
Vizekanzler | 19.609 | 19.904 |
NR-Präsident/in | 18.718 | 18.999 |
Bundesminister/in | 17.827 | 18.094 |
Klubobmann/-obfrau | 15.153 | 15.380 |
Volksanwalt | 14.261 | 14.475 |
Nationalratsabgeordnete/r | 9.092 | 9.228 |
Bundesrat/-rätin | 4.546 | 4.614 |
10.046 Euro im Monat
Nun könnte Aschbacher auch ohne Ministeramt weitercashen. Für sechs Monate stehen ihr jetzt damit 75 Prozent ihres Gehalts zu. Bei einem monatlichen Verdienst von 17.827 Euro, wären das immerhin noch 13.375 Euro. Fraglich ist jetzt nur, ob Aschbacher diese Fortzahlung auch in Anspruch nimmt und ob es die Öffentlichkeit erfährt. Denn diese Information unterliegt dem Amtsgeheimnis.