Die 14-jährige Armenierin soll am Montag wieder in die Schule gehen.
Jenes armenische Mädchen, das am Mittwoch vor einer geplanten Abschiebung am Weg zur Schule verschwunden war, ist bei einer befreundeten Familie gewesen. Das sagte Stephan Amann, Abteilungsleiter Flüchtlingsbetreuung bei der Volkshilfe Wien, am Freitag. Die 14-Jährige war am Donnerstag wieder aufgetaucht, nun ist sie von der Volkshilfe bei einer Familie untergebracht worden. Die 58-jährige Mutter sei weiterhin suizidgefährdet und befinde sich in stationärer Behandlung.
Kein Landesverweis ohne die Tochter
Mutter und Tochter hätten eigentlich in diesen Tagen abgeschoben werden sollen. Da die Exekutive die 14-Jährige am Mittwoch in der Schule nicht angetroffen hatte, wurde in der Folge auch die davor in ein Anhaltezentrum gebrachte Mutter wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Grund sei, dass man sie nicht ohne ihre Tochter des Landes verweisen könne, erklärte die Wiener Polizei.
14-Jährige soll Schule weiter besuchen
Vergangene Nacht war die 14-Jährige von der Volkshilfe bei einer Familie in Wien untergebracht worden, dort soll sie vorerst auch bleiben, so Amann. Man hoffe, dass die Polizei das zulasse. Das Mädchen sei am Freitag nicht in die Schule gegangen, soll aber prinzipiell wieder die Schule besuchen. Die Volkshilfe möchte noch am Freitag mit dem Mädchen reden, wie es nun weiter geht, ebenso mit der Schule und dem Jugendamt.
Auch wolle man versuchen, mit der Mutter zu sprechen. Diese war bereits Mitte September nach einem Selbstmordversuch in psychiatrischer Behandlung gewesen und soll laut Volkshilfe ein weiteres Mal versucht haben, sich das Leben zu nehmen, als die Beamten sie in die Schubhaft abholten. Der behandelnde Psychiater habe am Donnerstag empfohlen, die Frau ins Spital zu bringen, erklärte Amann. Sie befindet sich demnach nach wie vor in stationärer Behandlung in einem Wiener Krankenhaus.
Abschiebung ausgesetzt
Mit einer Abschiebung müssen die beiden Frauen vorerst nicht rechnen - wie lange die Aussetzung dauert, könne man nicht sagen, hieß es dazu auf Anfrage bei der Wiener Polizei. Diese hatte Donnerstagabend mitgeteilt, dass bis zum Vorliegen der medizinischen Gutachten über den Gesundheitszustand der jungen Frau und ihrer Mutter von einer behördlichen Überstellung nach Ungarn Abstand genommen werde. Amann zeigte sich allerdings skeptisch, ob man mit der Abschiebung wirklich so lange wartet.
Die beiden Armenierinnen waren nach Angaben der Polizeidirektion im Februar 2006 über Ungarn nach Österreich gekommen. Ihr Asylantrag wurde im März gleichen Jahres zurückgewiesen, da Ungarn, wo die Frauen erstmals einen Asylantrag gestellt hätten, aufgrund der Dublin-Vereinbarung zuständig sei. Auch der Bundesasylsenat wies die Berufung gegen die Ausweisung im April 2006 ab, eine dagegen beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebrachte Beschwerde wurde am 6. Mai 2010, nach vierjähriger Verfahrensdauer, abgelehnt.