Miesenbach

14-Jährige sollen in NÖ gewählt haben

30.05.2016

Innenministerium bestätigt Untersuchungen nach Medienbericht.

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© APA/ Techt
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Acht Tage nach der Bundespräsidentenstichwahl ist eine weitere Panne bekanntgeworden. In Miesenbach in Niederösterreich dürften einige Jugendliche gewählt haben, die das gesetzliche Wahlalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hatten. Das berichteten am Montag das Ö1-Abendjournal des ORF-Radios sowie die "Kleine Zeitung" vorab aus ihrer Dienstagsausgabe.

Noch nicht wahlberechtigt

Der Wahl-Leiter im Innenministerium, Robert Stein, bestätigte den Fall auf APA-Anfrage. Demnach sei in der Gemeinde Miesenbach die Wählerevidenz mit dem Wählerverzeichnis verwechselt worden. Dadurch seien 14 noch nicht 16-jährige Jugendliche als wahlberechtigt geführt worden, von denen sechs an der Wahl teilgenommen hätten, so Stein. Seinen Angaben zufolge waren fünf "knapp 16" und einer "knapp 15", also 15- bzw. 14-jährig.

Stein kündigte gegenüber der APA eine Strafanzeige an. Fraglich sei, ob sich auch die zur Wahl gegangenen Jugendlichen strafbar gemacht haben, denn strafmündig seien sei ja bereits, sagte Stein.

Keinen Einfluss auf Wahlausgang

Auf den Ausgang der Wahl hatten diese scheinbar sechs Stimmen von zu jungen Wählern freilich keinen Einfluss. Laut dem vorläufigen Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen beträgt der Abstand zwischen Wahlsieger Alexander Van der Bellen (Grüne) und Wahlverlierer Norbert Hofer (FPÖ) 31.026 Stimmen. In Miesenbach gab es 380 gültige Stimmen, davon 258 für Hofer und 122 für Van der Bellen.

Innenministerium rechnet nicht mit Neuwahlen

Immer öfter kommen Unregelmäßigkeiten der Wahl ans Tageslicht. Trotz einiger Probleme bei der Auszählung geht das Innenministerium derzeit nicht davon aus, dass es zu einer Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl kommt. Seines Wissens stehe das nicht im Raum, erklärte Ressortchef Wolfgang Sobotka (ÖVP) bei einer Pressekonferenz Montagvormittag. Letztlich müssten aber die Gerichte entscheiden, ob das Ergebnis beeinflusst worden sei.

Anzeigen in fünf Fällen

Bisher hat das Innenministerium in fünf Fällen Anzeige erstattet, weil die Wahlkarten zu früh ausgezählt worden sein dürften. Es handelt sich dabei um vier Kärntner und einen steirischen Wahlbezirk. Laut dem Leiter der Wahlabteilung im Ministerium, Robert Stein, geht es um 16.000 bis 17.000 Stimmen.

Der Abstand zwischen Wahlsieger Alexander Van der Bellen (Grüne) und Wahlverlierer Norbert Hofer (FPÖ) betrug aber rund 31.000 Stimmen. So verwies Stein dann auch darauf, dass für eine erfolgreiche Wahlanfechtung nicht nur die Rechtswidrigkeit sondern auch der entscheidende Einfluss auf das Ergebnis von Bedeutung sei. Derzeit sehe es nicht so aus, als wäre der gegeben.
 

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