Strafe reduziert

2 Jahre teilbedingte Haft für Peter Hochegger

23.08.2016

Das Gericht reduzierte die Strafe des Ex-Lobbyisten im Telekom-Prozess. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Am Wiener Straflandesgericht wurde der Ex-Lobbyist Peter Hochegger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, 16 Monate davon bedingt. 

In Handschellen ist der Ex-Lobbyist Peter Hochegger am Dienstag zu seinem Straffestsetzungstermin im Telekom IV-Verfahren in den Saal 106 des Wiener Straflandesgerichts geführt worden. Unrasiert, bleich und abgezehrt hinterließ der 67-Jährige einen deutlich angeschlagen Eindruck. Der Antrag seines Verteidigers Karl Schön auf Vertagung wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde allerdings abgewiesen.

Ausschlaggebend dafür waren die Feststellungen der beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Roßmanith, die Hochegger am vergangenen Freitag zwei Tage in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untersucht hat, in der sich der PR-Profi seit knapp einer Woche wegen Fluchtgefahr in U-Haft befindet. Die in einem vom Verteidiger vorgelegten Privatgutachten behauptete schwere Depression "liegt ganz dezidiert nicht vor", präsentierte Roßmanith im Gerichtssaal ihre Untersuchungsergebnisse. Dasselbe gelte für ein angebliches Suizidalsyndrom. Sie bescheinigte Hochegger lediglich eine Anpassungsstörung als Reaktion auf eine "Lebensumbruchphase. Und in einer solchen ist er ja." Ein Strafverfahren sei "naturgemäß eine Belastung, das eine Begleitsymptomatik mit sich bringt", führte die Sachverständige aus.
 

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