Wehrpflicht
2010 etwas weniger Untaugliche als zuvor
10.02.2011
Nur mehr 13,2 Prozent der Stellungspflichtigen war untauglich.
Der Anteil der jungen Männer, die bei der Musterung durchfallen, ist in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben bzw. zuletzt sogar leicht zurückgegangen. Nach aktuellen Zahlen des Verteidigungsministeriums wurden im Vorjahr 6.116 Stellungspflichtige als untauglich nach Hause geschickt. Dies entspricht rund 13,2 Prozent der insgesamt 46.399, die 2010 zur Musterung antreten mussten. 36.610 Männer wurden als tauglich klassifiziert.
Rückgang
Damit liegt die Untauglichen-Quote leicht unter jener von 2009, als 14,3 Prozent oder 6.422 von 44.988 "Gemusterten" nicht für Wehr-oder Zivildienst geeignet waren. In den Jahren davor war der Anteil nur leicht geschwankt. Längerfristig zeigt die Statistik aber eine Zunahme, betrug die Quote doch 1986 nur 10,6 Prozent.
ÖVP hat ja zuletzt ihre Ideen für verschärfte Kriterien vorgelegt und wünscht sich, dass ein Teil der Untauglichen künftig für Systemerhalter-Dienst im Bundesheer oder Zivildienst herangezogen werden möge: Rund die Hälfte der Ausgemusterten würden dafür in Frage kommen, schätzte Zivildienstsprecher August Wöginger.
Weniger Zivildiener
Im Vorjahr gab es übrigens erstmals seit langem wieder etwas weniger Zivildiener: Nachdem 2005 "nur" rund 10.000 Wehrersatzdienstleistende gezählt worden waren, war ihre Zahl bis 2009 auf über 14.000 gestiegen. 2010 wurden dann 12.733 gezählt. Im Gegenzug entschieden sich wieder mehr für den Wehrdienst, nämlich 28.975 im Vorjahr und damit deutlich mehr als 2009 mit 25.787.
Im folgenden die Musterungs-Bilanz seit 2005
Jahr Stellungs- Tauglich Untauglich Zivildienst pflichtige 2005 42.432 32.309 6.339 9.992 2006 43.803 33.454 6.304 11.232 2007 43.832 33.913 6.200 12.492 2008 44.140 34.767 6.566 13.138 2009 44.988 35.618 6.422 14.068 2010 46.399 36.610 6.116 12.733 * Stehen für Wehrdienst zur Verfügung, werden nicht alle in diesem Jahr einberufen. Die Differenz zwischen der Gesamtzahl von Tauglichen und Untauglichen der Zahl der Stellungspflichtigen ergibt sich u.a. durch vorübergehende Untauglichkeit, die Betreffenden müssen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorstellig werden. Quelle: BMLVS