Elf Monate unbedingt, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen.
33 Monate teilbedingt statt drei Jahre unbedingter Haft - mit diesem Ergebnis ist am Dienstag für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -werber Gernot Rumpold sein Straffestsetzungs-Termin im sogenannten Telekom III-Verfahren im Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen. Elf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen.
In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ. Den dafür ergangenen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Ende November 2015 bestätigt, aus formalen Gründen war nur mehr die Strafe neu festzusetzen.