Kosten-Schätzung

4 Milliarden für Eurofighter-Ausstieg

17.10.2006

Ex-Militär-Stratege Karner schätzt die Kosten für den Eurofighter-Ausstieg auf vier Mililarden Euro. Das Ministerium dementiert.

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© Reuters
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Der ehemalige Chefstratege des Bundesheeres, Gerald Karner, schätzt die Kosten eines Ausstiegs aus dem Eurofighter-Vertrag bis zum Jahr 2012 auf vier Milliarden Euro. Diese Summe errechnet sich laut Karner aus der Pönale, den Kosten für die Übergangsjets und denen für allfällige alternative Abfangjäger.

"Erhebliche Mehrkosten"
Während das Verteidigungsministerium bisher immer nur von unklaren "erheblichen Mehrkosten" gesprochen habe, überschlägt der Brigadier in der aktuellen Ausgabe einer Wiener Stadtzeitung die Kosten für eine Abbestellung der Kampfjets. Die Pönale beläuft sich demnach auf eine Milliarde Euro. Dazu kommen die Zahlungen für eine Neuausschreibung samt Feststellungsverfahren.

"Militärisches Zwentendorf"
Bis das neue Fluggerät einlangt, müssen Mietkosten für eine Übergangslösung bezahlt werden. Und dann müsste ein alternativer Flugzeugtyp angeschafft werden. Macht alles in allem vier Mrd. Euro. Dieses Szenario nennt Karner ein " militärisches Zwentendorf", der Reputationsverlust für die Republik wäre enorm.

Ministerium weist Aussagen zurück
Der Generalbeauftragte des Verteidigungsministeriums für die Eurofighter-Beschaffung, Generalmajor Erich Wolf, hat am Dienstag Karners Aussagen zu den Eurofighter-Storno-Kosten zurückgewiesen. " Wie hoch die Kosten tatsächlich werden, könne er nicht beziffern, so Wolf. Die Ausstiegs-Kosten könnten erst geklärt werden, wenn ein Ausstieg tatsächlich erfolge, so Wolf: "Jeder, der jetzt Schätzungen oder Behauptungen abgibt, ist unseriös. "

Bodengeräte geliefert
Zurückgewiesen wird von Wolf die Behauptung des Grünen Sicherheitssprechers Peter Pilz, dass Österreich bisher keine Leistungen im Zusammenhang mit der Eurofighter-Beschaffung übernommen habe. Eine Reihe von "Bodengeräten" seien bereits geliefert worden, sagt Wolf. Ob im Fall eines Ausstiegs aus dem Vertrag tatsächlich nur bereits übernommene Leistungen abgegolten werden müssen, wollte Wolf nicht beantworten. Dies wird im bereits veröffentlichten kaufmännischen Vertragsteil nahe gelegt.

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