Heute stellt Regierung Pläne vor
50 neue Strafen gegen Gewalttäter
13.02.2019Bedingte Strafen für Vergewaltiger werden abgeschafft, die Höchststrafen raufgesetzt.
Wie schwer es für Frauen ist, sich aus Gewaltbeziehungen zu befreien, schildert schonungslos Karin Pfolz im ÖSTERREICH-Interview. Pfolz hat es geschafft. Sie schreibt heute Bücher – auch über ihre Geschichte – und hält Workshops in Schulen ab. „Ich will etwas verändern“, sagt Pfolz.
Die Regierung präsentiert heute 50 Maßnahmen, die es Opfern von Gewalttaten erleichtern sollen, sich zu wehren. ÖSTERREICH bekam vorab die Informationen von VP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler.
Höhere Strafen bei Gewaltverbrechen
➔ Vergewaltigung. Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird von einem auf zwei Jahre angehoben.
➔ Fix in Haft. Straftäter sollen nicht mehr ohne Haftstrafe davonkommen: Die bedingte Strafe bei Vergewaltigung wird abgeschafft.
➔ Höchststrafen. Auch an den Höchststrafen wird gedreht. Wiederholungstätern droht nach zwei Verurteilungen ein um die Hälfte höherer Strafrahmen. Aus zehn Jahren Höchststrafe werden also 15 Jahre.
➔ Schutz für Kinder. Die Mindeststrafe bei Gewalt gegen Kinder wird von einem halben auf ein Jahr erhöht. Die Höchststrafe steigt von fünf auf zehn Jahre.
➔ Bannmeile. Wenn ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, soll es künftig nicht mehr örtlich (z. B. Wohnort) definiert werden. Es soll dem Täter verboten werden, sich etwa in einem Umkreis von 50 Metern um das Opfer aufzuhalten.
➔ Stalking. Werden Frauen gestalkt, droht den Tätern künftig auch bei Internetveröffentlichungen eine Höchststrafe von drei Jahren. Bisher betrug diese ein Jahr.
Leichte erreichbare Hilfe für die Opfer
➔ Hotline. ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler betonte stets, dass sie die Hilfe für die Opfer „niederschwellig“ gestalten will. Dazu wurde bereits ein neuer, dreistelliger Frauennotruf vorgestellt.
➔ Ärzte. Edtstadler drängt darauf, dass Ärzte Gewalttaten, wie Vergewaltigungen an Frauen, dokumentieren, damit die Taten vor Gericht beweisbar sind. Auffällig: 2017 wurden 8.508 Vergewaltigungen angezeigt, es kam aber nur zu 979 Verurteilungen – oft aus Mangel an Beweisen.
Aktive Arbeit mit Tätern nach Wegweisung
➔ Meldepflicht. Täterarbeit soll nicht erst nach Verurteilungen beginnen. Täter sollen ihre Daten ebenso melden müssen wie Opfer. Das Budget für Gewaltprävention soll um 10 % erhöht werden.
➔ Therapie. Täter sollen verpflichtend zu einer Anti-Gewalt-Therapie.