Neue Umfrage
60% fordern Strafe für Po-Grapschen
01.02.2013
Klare Mehrheit will sogar Haft, vor allem Frauen und Junge sind dafür.
Nicht nur die Politik, ganz Österreich diskutiert derzeit darüber, ob Po-Grapschen ein Kavaliersdelikt sei, oder tatsächlich unter Strafe gestellt werden soll. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek fordert Haftstrafen für Grapscher. Und die aktuelle Gallup-Umfrage für ÖSTERREICH gibt ihr Rückenwind (400 repräsentativ Befragte, Befragungszeitraum: 31. 1.-1. 2. 2013). 60 % der Österreicher fordern laut Gallup strafrechtliche Konsequenzen für Grapscher. Nur 30 % halten die derzeitige Gesetzeslage für ausreichend.
68 % der Frauen sind für härtere Grapscher-Strafen
Interessant sind die Details der Umfrage:
- Während bei den Frauen eine deutliche Mehrheit von 68 % für strengere Grapscher-Strafen ist, gibt es bei den Männern mit 52 % nur eine knappe Mehrheit.
- Das Grapscher-Thema ist auch ein Generationen-Thema: 65 Prozent der unter 30-Jährigen wollen härtere Strafen. Bei den über 50-Jährigen sind hingegen nur 54 Prozent dafür und 33 Prozent dagegen.
Sollte es strafrechtliche Konsequenzen für Po-Grapschen geben?
Stronach-Anhänger sind gegen Po-Grapsch-Strafen
- Große Unterschiede gibt es auch bei den deklarierten Partei-Wählern: Grün-Wähler wollen Grapscher künftig ganz klar härter bestrafen (82 % dafür). Auch SPÖ- und ÖVP-Wähler (61 bzw. 63 %) sind mehrheitlich dafür.
- Anders die FPÖ- und Team-Stronach-Wähler: Nur 50 % der FPÖ-Anhänger wollen strafrechtliche Konsequenzen für Po-Grapscher, 44 % sind dagegen. Bei den deklarierten Stronach-Wählern ist sogar eine Mehrheit von 50 % gegen härtere Strafen, nur 45 % sind dafür.
Heinisch: Po-Grapschen ist auch sexuelle Belästigung
Die Koalition streitet indessen weiter. Frauenministerin Heinisch-Hosek Grapschen im Strafrecht unter sexuelle Belästigung listen. VP-Justizministerin Beatrix Karl bleibt aber weiter skeptisch. Sie wolle „nicht für alles das Strafrecht einsetzen“, erklärt sie ihre ablehnende Haltung gegenüber ÖSTERREICH. Und meint „zivilrechtliche Mittel“ seien ausreichend. Jetzt lässt Karl Experten prüfen.