Bis Mittwoch läuft die Begutachtungsfrist für Fekters Fremdenrechtsnovelle.
Die Zahl der Asylanträge ist im Juni dieses Jahres um fast 60 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres gestiegen. Im abgelaufenen Monat hatten laut jüngsten Zahlen des Innenministeriums 1.298 Personen um Asyl angesucht, im Juni 2008 waren es lediglich 815 gewesen.
Anstieg im 1. Halbjahr
Im gesamten ersten Halbjahr 2009 gab es
einen Anstieg um 40,6 Prozent gegenüber Jänner bis Juni 2008 - in absoluten
Zahlen von 5.347 auf nunmehr 7.518. Die meisten Asylanträge gab es aus der
Russischen Föderation mit 1.672, gefolgt von Afghanistan (923), Kosovo
(687), Serbien (489) und Nigeria (387).
Begutachtungsfrist für Fremdenrechtsnovelle bis Mittwoch
Die
Begutachtungsfrist für die von Innenministerin Maria Fekter (V) im Juni
präsentierte Fremdenrechtsnovelle mit verschärften Schubhaft-Regelungen
läuft am Mittwoch, ab. Fekter will die Abschiebung von Fremden beschleunigen
und deren Abtauchen in die Illegalität verhindern. Allerdings sind auch
Entschärfungen vorgesehen, so werden Angehörige nicht mehr bestraft, wenn
sie ihren Verwandten Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt leisten.
Fekter will gegen Folgeanträge vorgehen
Die Innenministerin
will vor allem gegen die sogenannten Dublin-Fälle sowie Folgeanträge
vorgehen. Bei Dublin-Fällen ist ein anderer EU-Staat für das Verfahren
zuständig, weil der Asylwerbende nachweislich über dieses Land in die
Europäische Union gelangt ist. Mit Folgeanträgen wollen die Betroffenen
durch ein weiteres Ansuchen eine Abschiebung zumindest hinauszögern, nachdem
die Instanzen bereits negativ entschieden haben. Mit einer Art
Last-Minute-Verfahren soll es künftig grundsätzlich keinen Schutz mehr außer
in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen geben, wenn der Folgeantrag
innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht wird. Fekter plant
auch eine raschere Ausweisung straffällig gewordener Asylwerber.
Auch der bereits erlangte Asylstatus soll nach den Plänen der Innenministerin nicht unbedingt vor Abschiebung schützen. Nach einer Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, soll nämlich ausgewiesen werden können, wenn die Asylgründe nicht mehr vorliegen.