Es gab keine Hinweise auf Manipulation, aber eine solche wäre möglich gewesen.
So begründet VfGH-Präsident Holzinger das härteste Urteil aller Zeiten:
- Rechtsverstöße bei Briefwahl. 20 Bezirke hatte der VfGH untersucht, in 14 stellte er Rechtswidrigkeiten bei der Auszählung von Briefwahlstimmen fest (s. Grafik). Sie wurden zu früh ausgezählt bzw. von den falschen Personen geöffnet oder gezählt.
- Einfluss auf das Ergebnis. Mit einem Vorsprung von lediglich 30.863 Stimmen gewann Van der Bellen die Wahl vor Hofer. Die Rechtswidrigkeiten in den genannten Bezirken umfassten aber 77.926 Stimmen. Der Einfluss auf das Ergebnis war also so groß, dass auch Hofer hätte gewinnen können.
- Ganz Österreich. Die Wahl muss im ganzen Land und nicht nur in den 14 Bezirken wiederholt werden. Grund: Bei den Wahlkarten-Wählern ist nicht nachvollziehbar, in welchem Bezirk sie ihre Stimme abgegeben haben. Sie könnten doppelt wählen, wenn die Wahl nur teilweise wiederholt würde
- Ergebnis-Weitergabe. Das Verfassungsgericht verbietet die Weitergabe von Teilergebnissen vor Wahlschluss. Bislang erhielten Medien und Meinungsforscher erste Ergebnisse vor Wahlschluss (in der Regel 17 Uhr). Damit wurde die Berichterstattung bzw. Hochrechnung vorbereitet. Das aktuelle Erkenntnis des VfGH bedeutet das Ende der Hochrechnung um 17 Uhr, wie wir sie bisher kannten.
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