Jeder Standort einer Kamera muss bei der Datenschutzkommission registriert sein, die meisten sind es aber nicht.
90 Prozent der Videoüberwachungen in Österreich sind laut der österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, Arge Daten, nicht genehmigt. Nach deren Schätzungen sind bis zu einer Million Videokameras im Einsatz. Seit Beginn dieses Jahres muss jeder Standort einer Videoüberwachung bei der Datenschutzkommission registriert werden, berichtet der ORF.
Nicht genehmigt
Die meisten Kameras gibt es in Geschäften,
Tankstellen, Banken und im Bereich der Verkehrsüberwachung, sagt der Leiter
der Arge Daten Hans Zeger. Aber auch an vielen Sportstätten, in
Gymnastikanlagen oder in Kaffeehäusern seien bereits Überwachungskameras
montiert. Der Großteil sei illegal, sagt Zeger: "Das Problem ist, das es
seit 1.1.2010 eine Informationspflicht und Registrierungspflicht gibt. Rund
90 bis 95 Prozent der installierten Kameras sind nicht registriert, also
nicht genehmigt, oder haben keine entsprechende Kennzeichnung."
Die gewünschte Videoüberwachung muss bei der Datenschutzkommission angemeldet werden. Die Kommission prüft, wie die Kameras positioniert sind, was wie lange gespeichert wird, und wer Zugriff auf das Material hat. Verboten sind Kameras im höchstpersönlichen Lebensbereich, etwa in Wohnungen oder in Umkleidekabinen.
10.000 Euro Strafe
Strittig ist, wie weit das Verbot geht,
erklärt Zeger. Unklar sei, ob etwa ein Krankenbett oder ein Gymnastikraum
zum höchstpersönlichen Lebensbereich zähle. Derzeit müsse jeder Einzelfall
geprüft werden, so Zeger. Das Betreiben einer nicht genehmigten
Videoüberwachung kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro nach
sich ziehen. Zeger fordert schärfere Kontrollen und eine bessere
Datenschutzaufsicht.