Brigitte Bierlein

Führerschein weg – bis 3.700 € Strafe

Alko-Fahrt: Bierlein muss in ''Fahrschule''

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Ex-Kanzlerin Bierlein verliert den Führerschein – und muss zum Anti-Alkohol-Training.

 

Die Mühlen des Gesetzes mahlen trefflich. Wer weiß das besser als die frühere Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Brigitte Bierlein (70).

0,9 Promille

Nachdem die Ex-Kanzlerin – wie in 
ÖSTERREICH berichtet – auf dem Nachhauseweg von einem feuchtfröhlichen Treffen im „Schwarzen Kameel“ in ihre Wiener Stadtwohnung mit 0,9 Promille am Steuer erwischt wurde, muss sie auch die Konsequenzen tragen. Und die sind – Ex-Gerichtshofspräsidentin und -Kanzlerin hin oder her – für alle gleich: Bierlein verliert laut ÖAMTC als Ersttäterin zunächst für einen Monat den Führerschein. Doch es setzt auch eine Geldstrafe: Zwischen 0,8 und 1,2 Promille geht der Strafrahmen von 800 bis 3.700 Euro Verwaltungsstrafe – samt einer Vormerkung.

Psychologe

Und das ist nicht alles: Die frühere Kanzlerin muss auch ein sogenanntes „Verkehrscoaching“ besuchen – konkret sind das vier Einheiten zu je 50 Minuten: Dabei gibt es Schulungen mit Notfallsanitätern bzw. Ärzten. Dann geht es zu zwei Runden mit Psychologen.

Kurz verteidigt Bierlein

Bierleins Vorgänger und Nachfolger Sebastian Kurz (ÖVP) will ihr jedenfalls keine Vorwürfe machen: „Jedem kann ein Fehler passieren. Wer nie einen Fehler gemacht hat, der werfe den ersten Stein“, sagte Kurz am Freitag. Er schätze Bierlein: „Sie hat Großes für unsere Republik geleistet, sowohl als Verfassungsrichterin und Präsidentin des Gerichts als auch als Übergangsbundeskanzlerin“, sagte Kurz.

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