Das Kanzleramt hat ein Protokoll über die „Causa Drozda“ verfasst und erhebt Vorwürfe.
Gestern um 13 Uhr inspizierte und sicherte ein Restaurator des Belvedere in der SPÖ-Bundesgeschäftsstelle in Wien das Gemälde Im Raum drinnen II von Kurt Kocherscheidt. Ursprünglich wollte es SP-Geschäftsführer Thomas Drozda nach öffentlichem Wirbel darüber erst heute zurückgeben.
Die Situation eskaliert nun: Wie berichtet, wurde das Bild dem Kanzleramt im Juni 2016 überlassen – damaliger Minister war Thomas Drozda. Dass er das „Staatseigentum“ in die Parteizentrale gebracht hat, könnte ein juristisches Nachspiel haben.
Das Bundeskanzleramt hat ein minutiöses Protokoll angelegt, das vor schweren Vorwürfen gegen Drozda strotzt:
- In der „Schlussphase der Koalitionsverhandlungen“ im Dezember 2017 habe eine „persönliche Mitarbeiterin“ von Drozda das Belvedere informiert, dass dieser das geliehene Bild ins Parlament übersiedeln wolle.
- Als neuer „Vertragspartner wird dem Belvedere am 11. 12. 2017 Thomas Drozda angekündigt. Ein gültiger Leihvertrag wird jedoch nie abgeschlossen.“
- Der ursprüngliche Vertrag mit dem Bundeskanzleramt wird „nie verändert. Eine direkte Leihgabe an eine Privatperson ist nicht möglich.“ Das Kanzleramt folgert: „Trotzdem wird das Werk aus dem BKA“ in die Löwelstraße gebracht.
Kanzleramt: "Mehrmaliges, unerlaubtes Verbringen"
Im nach wie vor aufrechten Vertrag mit dem Belvedere ist zudem festgehalten, dass eine Übersiedlung des Gemäldes durch vom Museum bestimmte Spezialisten vorgenommen werden müsse. Auch das sei laut Kanzleramt nicht passiert. Dieses wirft Drozda daher „mehrmaliges, unerlaubtes Verbringen von Bundeseigentum und unsachgemäßen Umgang mit dem Werk“ vor. Im Oktober wurde der Kocherscheidt – ohne Bekanntgabe an das Belvedere – in die SPÖ-Zentrale gebracht.
„Das Werk wurde auf den Boden gestellt.“ Und scharfes Fazit gestern, bevor das Bild abgeholt wurde: „In der SPÖ-Zentrale befindet sich wertvolles Eigentum des Bundes, das dorthin ohne jede Berechtigung als Fotokulisse verbracht wurde.“ Ein „unabhängiger Restaurator“ werde nun „allfällige Schäden“ überprüfen. Während das Kanzleramt zu rechtlichen Konsequenzen schweigt, berichten Regierungskreise von „möglichen Klagen“.