Der Gerichtshof soll vor allem Kürzungen bei Kinderzuschlägen aufheben.
Sobald das Mindestsicherungsgesetz in Kraft ist, wird die Gemeinde Wien dagegen beim Verfassungsgerichtshof klagen – dies bestätigte Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) gegenüber oe24.TV. Das Grundsatzgesetz von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, so Hacker. Aus folgenden Gründen:
■ Kinderzuschläge. Die Kürzungen für das dritte Kind – hier gibt es künftig nur noch 42 Euro im Monat – sei „eine unsachliche Schlechterstellung“.
■ Flüchtlinge. Dass die Mindestsicherung künftig um 300 Euro gekürzt wird, wenn es keine ausreichenden Sprachkenntnisse gebe, sei ebenfalls eine „unsachliche Schlechterstellung“. Zudem wälze Hartinger-Klein die Kosten für die Sprachkurse auf die Länder ab.
■ Herkunft der Eltern. Dass das Sozialministerium die Herkunft der Eltern der Mindestsicherungsbezieher wissen will, sei „überschießend“.
■ Zu kurzer Übergang. Sieben Monate haben die Länder Zeit, um das Gesetz umzusetzen – dies sei einfach zu kurz, argumentiert Hacker.(gü)
Hacker warnt: Staat will Spenden an Sozialhilfe-Empfänger kassieren
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will die Mindestsicherung nicht nur für Flüchtlinge kürzen – in § 7 (1) heißt es zudem: Künftig sollen „Spenden und freiwillige Zuwendungen“ an Mindestsicherungsbezieher von der Mindestsicherung abgezogen werden. Das bedeutet: Der Staat will die Spenden kassieren. In einer E-Mail bestätigte das Sozialministerium diese Sichtweise ausdrücklich (siehe Faksimile), heißt es im Büro von Stadtrat Peter Hacker.
Allerdings: Nicht darunter fallen Einzelanschaffungen zum „Sonderbedarf“ – darunter fiele unter anderem ein Rollstuhl, der einem Behinderten geschenkt werde, stellte das Sozialministerium am Dienstag klar.
Mindestsicherung neu