Deutliche Worte: Nach dem Gabalier-Lied-Verbot auf dem 1.-Mai-Aufmarsch der SPÖ in Graz legt der Musiker nach.
Aufregung. Am 1. Mai soll es in Graz am Hauptplatz zu einem Verbot für einen Song von Andreas Gabalier gekommen sein – das ist einem Posting auf Facebook zu entnehmen. Der Musiker Johann Reisinger, der mit seiner Band "4you" bei einer SPÖ-Veranstaltung auftrat, spielte den Song "Hulapalu" von Gabalier. Danach soll eine Sprecherin der Partei ein Verbot für die Lieder des Musikers gefordert haben. Reisinger schreibt: "Wir sind eine Coverband und spielen Musik für alle Menschen, wir unterscheiden nicht, wir spielen Livemusik, weil es uns Freude macht und wir andere Menschen unterhalten können." Inzwischen meldete sich Gabalier auch selbst zum Verbot (siehe Video).
Die SPÖ hält dagegen, dass die Behauptung, es habe ein "Gabalier-Verbot" gegeben, frei erfunden sei. "Richtig ist vielmehr, dass mit der Musikgruppe im Vorfeld Einvernehmen hergestellt wurde, keine Musik dieses Künstlers zu spielen. Bei einer Feier zum 1. Mai stehen unter anderem Gleichberechtigung, Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit im Zentrum. Diese Bitte hat die Vorsitzende der Grazer SPÖ-Frauen auf der Bühne wiederholt. Überdies handelte es sich um einen bezahlten Auftritt der Musikgruppe", so die SPÖ Steiermark.