Heute wird das Krankenanstaltengesetz beschlossen. Ein Punkt: „Luxus-Ambulanzen“.
Das neue Krankenanstaltengesetz wird heute im Nationalrat beschlossen. Nach dem Wirbel um „Luxus-Ambulanzen“ versucht die Koalition den Schaden zu minimieren – hatte doch Kanzler Kurz unterstrichen: „Das kommt nicht.“
Es geht um eine Passage in den Erläuterungen, wonach die Länder Sonderklasseleistungen nicht nur im stationären Bereich abrechnen können – sondern auch in Ambulanzen. Der Versicherungsverband fordert freie Arztwahl, Gratis-Parkplätze usw. für Privatpatienten.
Während SPÖ, Neos und Jetzt das per Gesetz verbieten wollen, werden ÖVP und FPÖ einen Entschließungsantrag beschließen, um Zwei-Klassen-Medizin auszuschließen. Das Papier liegt ÖSTERREICH vor: Man werde Sorge tragen, „dass auch im ambulanten Bereich (...) keine Unterschiede bei der Behandlung sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung (Terminvergabe und Wartezeiten) zwischen allgemeiner Gebührenklasse und Sondergebührenverrechnung gemacht werden“. Für Neos-Abgeordneten Gerald Loacker sinnlos: „Es gilt das Gesetz – und nicht unverbindliche Anträge.“ (gü)