Gegen Drahtzieher

Ibiza-Video: Gudenus reicht Klage ein

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Ex-FPÖ-Politiker fordert Schadenersatz und will, dass das Video gelöscht wird.

Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus hat eine Klage gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos eingereicht. Der Wiener Anwalt habe ihn "hinterlistig getäuscht", heißt es darin. Das berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Freitag. Gudenus selbst habe in der Villa auf Ibiza nur "Übersetzungstätigkeiten" geleistet, sagte sein Anwalt. Dennoch will er mit der Klage die Löschung des Videos erwirken.
 

"Hinterlistige Täuschung"

In der ersten zivilrechtlichen Klage zum Ibiza-Video wirft Gudenus dem vermeintlichen Drahtzieher laut ORF-Radio hinterlistige Täuschung und den Missbrauch von Abhörgeräten vor. Außerdem habe der Wiener seine Stellung als Anwalt ausgenutzt - er habe Vertrauen hergestellt und dieses dann missbraucht. Weiters wird die Verwendung des Videos in Gewinnabsicht angeprangert. "Mehrfach verkaufte er dieses Video mit hohem Gewinn an verschiedene Erwerber", werden die Vorwürfe gegen den Anwalt in der Klage formuliert.
 
In der Anklageschrift wird auch die Anbahnung zwischen Gudenus und der vermeintlichen Oligarchennichte skizziert. Das erste Treffen fand im Grand Hotel in Wien statt, wo die Frau mit Leibwächtern auftrat. Daraufhin gab es offenbar eine Besichtigung von einem Grundstück von Gudenus und ein weiteres Treffen in einem Restaurant. Das vierte Treffen fand bereits auf Ibiza statt - mit dem damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.
 

Schadenersatz

Was die beiden für ein privates vertrauliches Gespräch hielten, sei geheim gefilmt worden, hieß es von Gudenus' Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko. "Mein Mandant ist Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte und wir ergreifen jetzt alle rechtlichen Maßnahmen, dass von dem bereits hergestellten Ibiza-Video nichts mehr gezeigt wird", sagte dieser am Montag im Gespräch mit dem ORF-Radio.
 
Eingebracht worden ist die Klage am Mittwoch. Sie verlangt sowohl eine einstweilige Verfügung als auch eine Löschung des Videos. Inklusive Schadenersatz beläuft sich der Streitwert der Klage auf 68.000 Euro. "Das Gesamtausmaß wird weitaus höher sein", vermutete Gudenus' Anwalt jedoch.
 

An wurde Video verkauft?

Gudenus und sein Rechtsvertreter verlangen außerdem, dass der von ihnen als Drahtzieher der "Videofalle" Beschuldigte bekanntgeben muss, an wen er das Video bisher verkauft habe. Außerdem müsse er die Summe nennen, die er dafür kassiert habe, hieß es in dem Radiobericht.
 
Der Beklagte verwies in Sachen Ibiza-Video auf ein "zivilgesellschaftliches Projekt, bei dem investigativ journalistische Wege beschritten wurden". Er habe sich nicht an strafbaren Handlungen beteiligt, so der Wiener Anwalt.
 
Zur Schuldfrage von Gudenus selbst, meinte Schimanko, dass sein Mandant "nur eine Übersetzungstätigkeit" geleistet habe. Gudenus habe lediglich die Aussagen Straches und der Oligarchennichte übersetzt, hieß es.
 
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