Die Koalition schickt am kommenden Mittwoch ihr Gewaltschutz-Paket in Begutachtung.
Wien. Die härteren Gesetze bei Gewalttaten vor allem gegen Frauen und Kinder werden heute von Staatssekretärin Karoline Edtstadler, Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Innenminister Herbert Kickl präsentiert. Wie bereits berichtet, soll Edtstadler, die Nr. 2 auf der ÖVP-EU-Wahlliste ist, eine attraktive Plattform wenige Tage vor der Wahl geboten werden. Am Mittwoch geht das Paket dann in Begutachtung.
Es geht vor allem um höhere Strafen bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung bzw. Gewaltausübung gegen Frauen und Kinder. Teilweise werden die Strafrahmen verdoppelt (siehe Kasten).
Vorbeugung. Aber eben nicht nur: Die Regierungspläne sehen auch eine Wiederaufnahme der sogenannten Fallkonferenzen vor: Polizei und Sozialarbeiter sollen sich künftig wieder zusammensetzen, um zu beraten, was vorbeugend gegen Gewalttäter in Familien getan werden kann.
So verschärfen ÖVP und FPÖ die Strafen bei den Gewaltdelikten
- Vergewaltiger. Bisher betrug die Mindeststrafe für Vergewaltigung ein Jahr. Sie soll auf zwei Jahre erhöht werden. Zudem wird bei einer Verurteilung keine gänzlich bedingte Strafnachsicht mehr möglich sein, sondern nur teilbedingt. Ein Verurteilter muss also einen Teil der Freiheitsstrafe auf jeden Fall „absitzen“.
- Gewaltausübung. Wenn der Täter Gewalt gegen Unmündige länger als ein Jahr ausübt, drohen ein bis zehn Jahre Haft. Bisher galt ein Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren.
- Wiederholungstäter: Die Höchststrafe wird erhöht, wenn der Täter in den letzten fünf bzw. zehn Jahren zwei Mal verurteilt wurde.
- Stalking. Erweiterung der Tatbestände um die „Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ – so hätte die Belästigung der Ex-Grünen Sigrid Maurer geahndet werden können.