Kickl plant die "Sicherungshaft" nur für Asylwerber.
Schon ab Freitag soll de facto eine Ausgangssperre gelten.
Einen Brief hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) an die Opposition geschrieben, damit diese einer Verfassungsänderung zur Einführung einer Sicherungshaft zustimmt. Das wird noch dauern – doch Kickl will sofort handeln. Bereits am 1. März – also ab Freitag – wird das neue Asylsystem auf die Beine gestellt.
Ausreise statt Aufnahme
- Ausreisezentren: Konkret werden die Aufnahmezentren in Traiskirchen (NÖ) und Thalham (OÖ) zu "Ausreisezentren". Alle neuen Asylwerber müssen dorthin. Dort gibt es eine Analyse ihres Reisewegs, es wird geklärt, ob Österreich überhaupt für ihr Verfahren zuständig ist, sowie eine "Gefährdungsanalyse" durchgeführt, etwa, ob gegen den Asylwerber etwas vorliegt oder ob er an Kriegshandlungen teilnahm. Auch Schnellverfahren für bestimmte Länder sind geplant. Erst wenn klar ist, dass alles das nicht zutrifft, wird der Asylwerber den Ländern zum regulären Asylverfahren überstellt, andernfalls muss er im Ausreisezentrum bleiben.
- Anwesenheit ab 22 Uhr: "Freiwillig" müssen sich die Asylwerber in den Bundeseinrichtungen bereit erklären, von 22 bis 6 Uhr früh anwesend zu sein. Tun sie das nicht, werden sie in abgelegene Unterkünfte gebracht, "wo sie in der Nacht nichts anstellen können" (Kickl), z.B. nach Fieberbrunn/Tirol.
Sicherungshaft geplant
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Raschere Verfahren: In den Ausreisezentren soll es raschere Verfahren geben: 20 statt 27 Tage. Bei einer negativen Entscheidung sind auch raschere Abschiebungen geplant, wenn das möglich ist.
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Sicherungshaft: Hier geht es um Asylwerber, wie etwa den Täter von Dornbirn. Nach der "Gefährdungsanalyse" im Ausreisezentrum soll das Bundesasylamt selbst Sicherungshaft verhängen können. Gerichte will Kickl hier keine einschalten - allerdings ist eine Berufungsmöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht geplant. Allerdings: Dafür muss zuerst die Verfassung mithilfe der Opposition geändert werden. (gü)