FPÖ will Kopftuchverbot an Volksschulen "mit oder ohne Opposition" beschließen.
Die FPÖ will das Kopftuchverbot an Volksschulen "mit oder ohne Opposition" beschließen. Um vor allem die SPÖ und NEOS noch von der Maßnahme zu überzeugen, hat FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz der Opposition am Dienstag einen Entwurf des Initiativantrags von FPÖ und ÖVP zum Kopftuchverbot an Volksschulen übermittelt.
"Ich biete der SPÖ an, den Antrag in aller Ruhe zu prüfen und doch die Zustimmung zu einer Verfassungsmehrheit zu geben. Das reflexartige Nein von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner zum Kopftuchverbot in Volksschulen - ohne den Antrag zu kennen - hat mich doch sehr erstaunt. Ich möchte daher der SPÖ nochmals die Gelegenheit geben, ihre Entscheidung zu überdenken", erklärte Rosenkranz gegenüber der APA. "Hier geht es um einen Schutz von Mädchen bis zum zehnten Lebensjahr vor einer Frühsexualisierung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPÖ nicht bereit ist, mitzuhelfen, dass Kinder frei und ohne Zwänge aufwachsen können." Verhandlungen über ein von der SPÖ gefordertes Integrationspaket schloss Rosenkranz indes aus. "Hier geht es um eine ganz klare Maßnahme zum Schutz von Kindern und die werden wir umsetzen - mit oder ohne Opposition."
Initiativantrag wird am Donnerstag eingebracht
Der Initiativantrag wird laut FPÖ am Donnerstag im Plenum eingebracht, damit die Opposition ausreichend Zeit zur Prüfung hat. Konkret geht es um eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes. In der von der Regierung vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung, die einer Zweidrittelmehrheit und damit der Zustimmung von SPÖ oder NEOS bedarf, heißt es in Paragraf 43: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau."
Bei Verstößen sollen die Eltern innerhalb von maximal vier Schultagen zu einem Gespräch in die Schule vorgeladen werden und über ihre Verantwortung aufgeklärt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei weiteren und nachhaltigen Übertretungen des Verbots kann die Bezirksverwaltungsbehörde dann (gegen die Erziehungsberechtigten) eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängen, heißt es im Regierungsentwurf. Die Bestimmung beruhe auf einer sorgfältigen Grundrechtsabwägung, wobei die Rechte des Kindes im Vordergrund stehen, begründen ÖVP und FPÖ ihre Initiative.