Köchin lehnt 12-Stunden-Tag ab

Nach Kündigung: Strache droht mit Sanktionen

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Arbeitgeber setzte 56-jährige Köchin unter Druck.

Das neue Arbeitszeitgesetz soll es Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis ermöglichen, bis zu zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Der Chef einer Wiener Restaurantkette bestand aber nun darauf, dass die 56-Jährige Fatma B. bis zu zwölf Stunden in der Küche stehen müsse.

Arbeitgeber machen Druck

Fatma B. arbeitet seit 1999 Teilzeit als Hilfsköchin in demLokal in der Wiener Leopoldstadt. Am 31. August wurde Frau B. nach beinahe 20 Jahren zum Gespräch zum Chef gerufen. Er stellte ihr das 12-Stunden-Tags-Ultimatum, setzte sie unter Druck. Sie suchte den Kompromiss, bot an 40 Stunden in der Woche zu arbeiten, aber 12 Stunden täglich – das schaffe sie gesundheitlich nicht. Das Angebot reichte dem Arbeitgeber jedoch nicht. Letztendlich trennte man sich einvernehmlich

AK fordert Abschaffung und Abfertigung

„Das ist genau, was wir befürchtet haben: Seit Inkrafttreten des 12-Stunden-Tag-Gesetzes machen die Arbeitgeber Druck. Im konkreten Fall benutzte ein Arbeitgeber offenbar das 12-Stunden-Tag-Gesetz, um eine ältere Arbeitnehmerin los zu werden“, erklärt AK-Präsidentin Renate Anderl. Die AK hat für die Arbeitnehmerin die Abfertigung von 6 Monatsentgelten eingefordert. 4 Monate hätten ihr noch auf ihr 20-jähriges Dienstjubiläum gefehlt, dann hätte die Abfertigung 9 Monatsentgelte betragen.
 
Roman Hebenstreit von der Gewerkschaft Vida konkretisiert: „Wir wissen, dass Fatma B. nicht die einzige Betroffene in ihrem Betrieb ist. „Wir wissen, dass Fatma B. nicht die einzige Betroffene in ihrem Betrieb ist. Aber viele KollegInnen haben Angst, sich zu wehren. Von Freiwilligkeit kann also bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz keine Rede sein, denn die Beschäftigten sind und bleiben wirtschaftlich abhängig.“
 

Hartinger-Klein: Kündigung gesetzeswidrig

In einem Statement gegenüber oe24.at betont Bundesministerin Beate Hartinger-Klein, dass das Recht auf Freiwilligkeit nicht verletzt werden darf. "Eine Kündigung ist in diesem Fall gesetzeswidrig. Wir stehen auf der Seite der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und haben den Schutz und die Freiwilligkeit sogar ausgebaut. Bei Missbrauch gibt es keine Toleranz", so die Sozialministerin. Hartinger-Klein weiter: "Sollte die Arbeiterkammer keinen Rechtsschutz gewähren, dann wird seitens des Sozialministerium Rechtsschutz gestellt.

Strache droht mit Sanktionen

Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache droht Unternehmern, die sich bei der Umsetzung der neuen Arbeitszeitregeln und der Anwendung des 12-Stunden-Tags nicht an das von der Regierung versprochene Recht auf Freiwilligkeit halten, mit Sanktionen.
 
Strache sprach am Mittwoch nach dem Ministerrat von einem "Missbrauchsfall", der zu ahnden sein wird. Die Dame habe Rechtsanspruch darauf, dass die Kündigung nicht rechtskräftig wird. Wenn dies nicht geschieht, werde sich die Regierung überlegen müssen, welche Sanktionen es in solchen Fällen geben soll, sagte Strache.
 

AK kontert Strache

Die Arbeiterkammer kritisiert die Drohungen Straches. "Hätte die Bundesregierung beim neuen Arbeitszeitgesetz gleich auf die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gehört, dann müsste Vizekanzler Heinz-Christian Strache jetzt den Unternehmen keine Sanktionen androhen", kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. Dass die im Gesetz - nach Protesten - verankerte Freiwilligkeit in der Praxis nicht viel wert sei, habe sich nun anhand des heute veröffentlichten Beispiels gezeigt. Ein Arbeitgeber benutzte laut AK das 12-Stunden-Tag-Gesetz, um eine ältere Arbeitnehmerin los zu werden.

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