Laut "SZ"-Bericht:

Offenbar antisemitische Widmung von Strache aufgetaucht

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Gutachter: Handschrift zu 99,99 Prozent von Strache - Strache kann sich weder an Buch noch an Widmung erinnern.

Wien/München. Der frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat offenbar Anfang der 1990-er Jahre antisemitische Äußerungen handschriftlich in ein Buch geschrieben. Dabei habe er Juden als "Gegner" und "machtlüstern" bezeichnet, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" am Sonntag. Strache teilte der Zeitung über seinen Anwalt mit, er könne sich weder an das Buch noch an eine solche Widmung erinnern.
 
Er würde sich aber "ohne Einschränkungen von dessen Aussagen distanzieren", wenn das Buch den von der SZ "skizzierten judenfeindlichen Gehalt aufweist", teilte Strache mit. Judenfeindlichkeit lehne er "aus tiefer Überzeugung" ab, so der nunmehrige Obmann des Team Strache (TS). Bisher hatte der frühere FPÖ-Obmann stets behauptet, sich "nie" antisemitisch geäußert zu haben.
 
Die Widmung stamme mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent von Strache, zitierte die "SZ" indes aus einem von der Zeitung beauftragten Gutachten eines Sachverständigen für Handschriften. Auch zwei Sinnsprüche auf der Innenseite des Buchumschlags habe Strache in das Buch geschrieben. Es handle sich um ein Zitat des antisemitischen deutschen Historikers und Dichters Ernst Moritz Arndt sowie ein militärisch-martialisches Gedicht des 1973 verstorbenen österreichischen Nationalsozialisten Joseph Hieß.
 
Das 273-seitige Buch "Jüdische Bekenntnisse aus allen Zeiten und Ländern" des antisemitischen Autors Hans Jonak von Freyenwald sei im Original 1941 im nationalsozialistischen Stürmer-Verlag erschienen. Bei dem Buch mit der Widmung handle es sich um einen Nachdruck aus dem Jahr 1992. Strache habe sie also frühestens Anfang der Neunzigerjahre - und damit zu einer Zeit, als er bereits Bezirkspolitiker in der Wiener FPÖ war - handschriftlich hineinschreiben können, so die Zeitung.
 
Das Buch sei ein Werk für fanatische Antisemiten, sagte Wolfgang Benz, der frühere Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung in Berlin, gegenüber der "SZ". Strache soll die Hetzschrift für einen Weggefährten aus rechtsextremen Kreisen signiert haben, so habe es jedenfalls ein Informant, der anonym bleiben wollte, der Zeitung eidesstattlich versichert. Der angeblich Beschenkte gehörte zum Milieu der deutsch-nationalen Verbindungen, nach seinem Tod sei das Buch mit Straches Widmung der Süddeutschen Zeitung zugespielt. Strache ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er den Mann gekannt habe.
 
Video zum Thema: Weiterer Korruptionsverdacht gegen Strache
 

Stellungnahme: Das sagt Straches Anwalt

Die Stellungnahme von Straches Anwalt an die "SZ" im Wortlaut: "Wie die Journalisten zutreffend einleiten, hatte HC Strache im Teenager-Alter in den späten Achtziger Jahren, also vor bereits über 30 Jahren, eine Nähe zur rechtsextremen Szene. Diese bestand demnach zu einer Zeit der politischen Orientierung, die man nicht erst heute als politische Desorientierung bezeichnen muss. Denn bereits in den frühen Neunziger Jahren hat sich HC Strache vollständig von dieser Szene abgewandt und in weit über zwanzig Jahren politischen Wirkens das Vertreten gänzlich gegenteiliger Positionen gelebt. 

Er lehnt Antisemitismus entschieden und aus voller Überzeugung ab und hat Zeit seines politischen Wirkens bis heute auch pro-israelische Positionen deutlich vertreten. Ein trauriges und höchst alarmierendes Ergebnis dieses Engagements ist der Umstand, dass HC Strache aktuell auch auf einer Todesliste von „Judas Watch“ steht. Unser Mandant unterhält bis heute sehr gute politische Kontakte nach Israel und genießt dort ein hohes Ansehen, gerade weil er sich in den letzten Jahrzehnten auch für die berechtigten Interessen und Positionen des Staates Israel stark gemacht hat. 

Auch HC Strache hat ein Recht auf politische Orientierung, die sich doch gerade darin auszeichnet, politische Richtungen und Positionen kennenzulernen, deren Vertreten auszuprobieren und somit zu erfahren, wofür man aus Überzeugung eintritt. Auch unser Mandant hat ein Recht darauf, dass sein Wandel von Überzeugungen anerkannt wird und er nicht Zeit seines Lebens mit in der Vergangenheit gelebten „Jungendsünden“ konfrontiert wird, die aufgrund einer weit über zwanzigjährigen Zäsur nicht im Ansatz in seine heutige politische Arbeit und Gesinnung fortwirken. 

Vor diesem Hintergrund muss man kritisch hinterfragen, worin gerade jetzt der Berichterstattungsanlass und das von den Journalisten voraussichtlich reklamierte öffentliche Informationsinteresse bestehen soll.

HC Strache kannte Herrn Franz Dempsy. Er kann sich allerdings an das diesem gegenüber angebliche gemachte Buchgeschenk vor rund 30 Jahren ebenso wenig erinnern, wie an eine darin verfasste Widmung oder Gedichte und Zitate. Unser Mandant kennt auch den Inhalt des Buches nicht, würde sich aber ohne Einschränkungen von dessen Aussagen distanzieren, wenn diese den von ihnen skizzierten judenfeindlichen Gehalt aufweisen, da er aus tiefer Überzeugung jedwede Judenfeindlichkeit ablehnt und dies auch in der Vergangenheit mehrfach öffentlich deutlich bekundet hat.

Hier wird in der Phase des Wahlkampfes der abermalige Versuch unternommen, eine gezielt und auf Rufmord abzielende Kampagne gegen HC Strache zu fahren, abermals unter Instrumentalisierung der Süddeutschen Zeitung.

Wir werden eine etwaige gleichwohl erfolgende Berichterstattung sorgfältig prüfen und weisen bereits jetzt darauf hin, gegen die Rechtsverletzungen zu Lasten HC Strache entschieden vorzugehen."
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